Fristlose Kündigung – was tun?
Jede Kündigung, die ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber erhält, hat weitreichende Folgen; eine fristlose Kündigung zieht noch mehr negative Konsequenzen nach sich. Fristlos ist gleichbedeutend mit sofort; der Arbeitnehmer verliert seinen Arbeitsplatz, sein sicher geglaubtes Einkommen und muss beim Arbeitsamt, wo er sich arbeitslos melden muss, mit einer Sperre rechnen, die ihm ebenfalls das Arbeitslosengeld verwehrt. Weiter ist es für den gekündigten Arbeitnehmer sehr schwer, einen neuen Arbeitsplatz zu finden, denn sein ehemaliger Arbeitgeber wird ihm kein gutes Zeugnis ausstellen.
Nicht jede fristlose Kündigung ist gerechtfertigt. Der Gesetzgeber hat mit § 626 Abs. 1 BGB die Gründe bestimmt, die eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Eine fristlose Kündigung ist nur dann gerechtfertigt, wenn der Arbeitnehmer seine arbeitsvertragliche Pflichten erheblich verletzt. Allerdings kann der Arbeitgeber unter "erheblich" ganz andere Dinge in Betracht ziehen als der Arbeitnehmer. Auch ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, in der fristlosen Kündigung einen Grund anzugeben. Diese Verpflichtung hat er erst, wenn der Arbeitnehmer auffordert, den Grund zu nennen.
Sobald eine Kündigung im Raum steht oder der Arbeitgeber eine fristlose Kündigung ausspricht, ist der Arbeitnehmer gut beraten, sofort anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Dazu sucht er einen Fachanwalt für Arbeitsrecht auf. Roland Sudmann ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und kennt sich bestens in diesem Bereich aus.
Bei jeder Kündigung sind Fristen für eine Klage vor dem Arbeitsgericht zu beachten. Fachanwalt Sudmann sondiert im ersten Gespräch die Fakten und setzt sich auf Wunsch des Mandanten mit dem Arbeitgeber zusammen, um die Möglichkeiten der Rücknahme der Kündigung zu besprechen.
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