Es ist nicht nur die Flüchtlingspolitik der deutschen Bundesregierung, sondern der Hass auf Menschen, die in Deutschland entweder arbeiten oder Schutz suchen. Problematisch wird dieses Thema wenn sich in einer Abteilung oder gar einem Team Mitarbeiter verschiedener Nationalitäten befinden. Rassismus hat weder am Arbeitsplatz noch in Deutschland etwas zu suchen; doch machen wir uns nichts vor: Er ist allgegenwärtig.
Was können Arbeitgeber tun, um den Rassismus am Arbeitsplatz zu unterbinden? Nicht viel, denn für eine fristlose Kündigung reichen rassistische Äußerungen nicht aus; bestenfalls kann der Arbeitgeber seinen Mitarbeiter abmahnen und, wenn dieser gar nicht einsichtig ist, eine ordentliche Kündigung aussprechen. Ausnahmen bestätigen auch hier die Regel: Zeigt sich der Mitarbeiter so ein gravierendes Fehlverhalten, dass es seinem Arbeitgeber nicht mehr zuzumuten ist das Arbeitsverhältnis aufrechtzuerhalten, dann ist eine fristlose Kündigung möglich. In unserer global geprägten Welt ist es wichtig auch für andere Mentalitäten offen zu sein.
Wie sich Arbeitgeber gegen rassistisch geprägte Mitarbeiter schützen können, welche Möglichkeiten sie haben und welche Maßnahmen sie ergreifen können, darüber informiert sie Fachanwalt Roland Sudmann. Er ist seit vielen Jahren Fachanwalt für Arbeitsrecht und vertritt Arbeitgeber in arbeitsrechtlichen Fragen und vor dem Betriebsrat.
Fachanwalt Sudmann berät und vertritt Arbeitgeber und Arbeitnehmer, wenn es am Arbeitsplatz zu Problemen kommt. Es gibt immer wieder Menschen, welche die Menschenwürde missachten. Dies muss sich nicht zwangsläufig rassistisch äußern, auch gegenüber Frauen und Mitarbeitern, die sie sich nicht wehren können, äußern sie sich herablassend.
Roland Sudmann kennt diese Problematik aus seiner langjährigen Berufserfahrung und weiß Rat.
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