Der Versicherungsschutz für Taxifahrer unterscheidet sich durch das Personenbeförderungsgesetz deutlich von einer normalen KFZ Versicherung. Doch was ist der richtige Versicherungsschutz und welche Versicherungen sind dringend notwendig – und welche nicht?
Das Personenbeförderungsgesetzt sorgt dafür, dass auch die Gäste im Schadensfall versichert sind und es schützt vor Schadensersatzansprüchen, wenn diese nicht gerechtfertigt sind. Eine Taxiversicherung <a href="https://www.taxiversicherungen-deutschland.de/">siehe hier</a> ist Pflicht, doch die Kosten hängen von einigen Faktoren ab: Zum einen davon, wie viele Fahrzeuge versichert werden müssen, außerdem wird der Fahrzeugtyp miteinbezogen und auch der Zulassungsort spielt eine Rolle.
Wenn mehrere Taxen zu versichern sind empfiehlt sich eine Flottenversicherung, denn hier fällt der Beitrag meist günstiger aus als mit einer Einzelversicherung. Bei dieser Versicherungsart ist sowohl die Haftpflicht als auch ein Kasko-Schutz und bei manchen sogar ein Insassenunfallschutz inklusive.
Die Versicherung für Einzelfahrzeuge enthält – je nach Versicherung – verschiedene Leistungen: Es werden sowohl Haftpflichtversicherungen, Teilkasko- oder Vollkaskoversicherungen angeboten. Darin unterscheiden sich mehrere Tarife - in manchen Fällen ist beispielsweise nur Haarwild versichert, wogegen in anderen Tarifen auch Unfälle mit anderen Tieren eingeschlossen sind. Die Leistungen variieren hier je nach Versicherungsbeitrag.
Ein extra Insassenunfallschutz ist für Taxifahrer nicht unbedingt notwendig, da das Personenbeförderungsgesetzt bereits garantiert, dass Personenschäden sowie Sachschäden (z.B. Gepäck der Fahrgäste) automatisch mitversichert sind.
Zu empfehlen ist hingegen eine Rechtsschutzversicherung. Gerade auf der Straße gerät man oft in verzwickte Situationen und mittlerweile werden viele der Uneinigkeiten anwaltschaftlich verhandelt. Selbst wenn Sie im Recht sind, bedeutet das nicht automatisch, dass Sie auch Recht bekommen. Daher ist eine Rechtsschutzversicherung unbedingt zu empfehlen.
Weitere Taxiversicherungen sind:
 Betriebshaftpflichtversicherung (für Schäden an Dritten, die nicht durch die Taxi Kfz-Versicherung abgedeckt sind)
 Transportversicherung (für beschädigtes Eigentum eines Fahrgastes, das im Auftrag des Gastes transportiert wird)
 Bauteile- und Reparaturkostenversicherung (für reparaturbedingte Materialkosten, um die Betriebsbereitschaft des Taxis zu gewährleisten)
 Überfall- und Beraubungsversicherung (für psychische und physische Folgeschäden des Fahrers nach einem Überfall)
Diese Versicherungen stellen freiwillige Zusatzversicherungen dar und liegen daher im eigenen Ermessen des Taxifahrers.
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