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arbeitsamt verstößt in etlichen punkten gegen das grundgesetz
02.06.2008 19:14:53
Das Arbeitsamt verstößt in mehreren im SGB aufgeführten Paragraphen gegen das Grundgesetz.
Allein in §31 SGB2, welcher unter anderem Sanktionierungen von Hartz4-Empfängern regelt, verstoßen sie gegen 7 Punkte des Grundgesetz.
Und zwar gegen
Art.1Abs1&2 GG
(…Menschenwürde…)
Art2Abs2 GG
(Recht auf Leben...,Recht auf Freiheit...)
Art.3Abs1. GG
(Gleichheit vor dem gesetz)
Art.6 GG
(Schutz von Ehe und Familie...)
Art.13Abs1 GG
(die Wohnung ist unverletzlich)
Art.20Abs.1 GG
(sozialer Staat...)
Art.25 GG
Und das alles in nur einem Paragraphen.
Durch die Kürzung des Regelsatzes wird übrigens das soziokulturelle Existenzminimum (sprich, die 347Euro monatlich, von denen Hartz4- Empfänger sich Nahrung, Kleidung, Hygienemittel, Bewerbungsmaterialien, Bus- oder Bahnkarten und alles Andere was noch so anfällt, finanzieren müssen) unterschritten- was ebenfalls verfassungswidrig ist. Durch eine 100%ige Sanktion, die ein Sachbearbeiter nach eigenem Ermessen erteilen kann, womit die Gleichberechtigung der einzelnen Hartz4-Empfänger (Art.3 GG) definitiv nicht gegeben ist, da jeder Sachbearbeiter ja unterschiedlich entscheiden kann, und bei der im gröbsten Falle nicht einmal mehr die Unterkunftskosten getragen werden und der Hilfsbedürftige in die Gefahr der Obdachlosigkeit (Eigentumsschutz Art.14 GG, unverletzbarkeit der wohnung Art13 GG) gerät, wird der Sachbearbeiter zum Herrn über Leben und Tod des Bedürftigen.
Auch die so genannte “Eingliederungsvereinbarung” der ARGEn, welche die antragsstellenden Hilfebedürftigen unterzeichnen müssen, da sie sonst keine Leistungen erhalten, sind nicht legitim, dank des Fehlens privatautonomer Entscheidungsfreiheit, und daher mit dem Grundrecht auf allgemeine Handlungsfreiheit (Art.2Abs.1GG) und der Vertragsfreiheit nicht vereinbar.
Ebenfalls gesetzwidrig sind die Fragebögen die der Antragstellung beiliegen und in denen Daten erhoben werden, welche die ARGEn zur Bewilligung eines Antrags gar nicht benötigen. Hier wird das Recht auf informatelle Selbstbestimmung(Art.2Abs.1 und Art.1Abs.1 GG) unter den Tisch gefegt.
Ein weiterer kritikwürdiger Punkt sind meines Erachtens eindeutig die Ein-Euro-Jobs, welche oft 30Wochenstunden oder mehr beinhalten, und welche die Hartz4-Empfänger nicht einmal ablehnen dürfen, da ihnen sonst deftige Sanktionen drohen, und für die sie nicht einmal ein vernünftiges Gehalt, sondern lediglich eine sogenannte “Mehraufwandsentschädigung” erhalten, die maximal 160euro beträgt. Abgesehen davon, dass dies wieder gegen die Menschenwürde spricht(Art.1GG), stellen derart Beschäftigte eine direkte Konkurrenz zum ersten UND zweiten Arbeitsmarkt dar. Der Meinung ist auch das Landessozialgericht Bayern, welches Ein-Euro-Jobs mit 30 oder mehr Stunden in einem Verfahren am 29.06.2007 als unzulässig befand.
Das sind nur einige Beispiele in denen sich das Arbeitsamt gesetzwidrig verhält, doch es gibt noch viele viele mehr.
Etliche Hilfsbedürftige haben nicht den Mut gegen die ARGEn- wenn es sein muss auch gerichtlich- vorzugehen, oder kennen ihre Rechte erst gar nicht. Andere denken, dass eine staatliche Einrichtung wie das Arbeitsamt wohl nicht gegen ihre Rechte handeln wird und nehmen all das genannte und etliche weitere Schikanen schweigend auf sich.
Die Ergebnisse dessen sind deutlich sichtbar:
Nach dem aktuellen Armutsbericht von 2008 fallen 26 Prozent der Familien- das heißt jede vierte- unter die Armutsgrenze.
Die Kinderarmut hat bereits im Jahr 2005 mit 14,2 Prozent- das heißt jedes siebte Kind- Rekordhöhe erreicht.
Das alles sollte einem zu denken geben finde ich.

veröffentlicht von nadine markovic


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