Koblenz.Die Grundsteuer B wird erhöht. Allein dies ist ärgerlich genug, doch das ist längst nicht alles. Güls,Lay,Bubenheim, Kesselheim, Rübenach, Arzheim, Arenberg, Immendorf und Stolzenfels trifft es noch härter. Diese Ort gelten wohl nicht als Teile einer Großstadt, sondern als kleine Gemeinden.
Aus diesem Grund zahlen die Einwohner dort 8 bis 9 Prozent mehr Grundsteuer als in anderen Stadtteilen. Viele kritisieren, dass dies eine unfaire Behandlung der Bürger sei.
-Der Einheitswert des Grundstücks wird nach der Einwohnerzahl des Stadtteils berechnet, allerdings auch nach der Jahresrohmiete, festgestellt vom Finanzamt. Diese Jahresrohmiete ist in den zuletzt eingemeindeten Stadtteilen in der Regel günstiger als in den "Altstadtteilen", was auf einem detaillierten Mietspiegel vom 1. Januar 1964 basiert. Dadurch wird die "teurere" Gemeindegrößenklasse in den eingemeindeten Stadtteilen kompensiert, so die Stadt.-
Mehr Informationen : Rhein-Zeitung.de
(Grundsteuer : "Die Grundsteuer ist in Deutschland eine Steuer auf das Eigentum an Grundstücken und deren Bebauung (Substanzsteuer). Gesetzliche Grundlage der Grundsteuer ist das Grundsteuergesetz (GrStG). Auf den von der Finanzbehörde festgestellten Einheitswert wird nach Feststellung des Grundsteuer-Messbetrags ein je Gemeinde individueller Hebesatz angewendet. Durch Anwendung verschiedener Hebesätze fällt die Grundsteuerbelastung trotz gleicher Einheitswerte in verschiedenen Gemeinden unterschiedlich hoch aus. Die Grundsteuer ist eine der ältesten bekannten Steuerarten". |