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Koblenz / Boppard. Bügermeisterwahl ist letztendlich ungültig |
03.07.2013 16:55:18 |
Koblenz/Boppard.
Die Bügermeisterwahl in Boppard ist ,laut dem Verwaltungsgericht in Koblenz,ungültig.Das Urteil fiel zugunsten der Kläger aus Boppard aus.
Mit einer Postwurfsendung hatten einige Stadtvorsteher aus Bopparder Stadtteilen für die Wiederwahl von Walter Bersch (SPD) geworben. Dies hätten sie wohl nicht als Privatperson getan ,sondern in politischer Funktion und könnten so das Wahlverhalten der Bürger beeinflusst haben.
In Boppard kam es so bereits während der Wahl zu einigen Beschwerden.
In politischer Funktion Werbung für die Wiederwahl zu machen ist nicht in Ordnung und so hat das Verwaltungsgericht nun ein Urteil gesprochen.
Der Vorfall wurde von einigen Bürgern als "harmloses" Vergehen eingestuft, von anderen Bürgern als "unerhört" betrachtet , vom Verwaltungsgericht letztendlich als "erheblicher Verstoß gegen die Wahlvorschriften" bezeichnet- ein Urteil ist gefallen. Diese Wahl sei absolut ungültig und verstoße gegen die Wahlvorschriften.Rechtsgültig ist das Urteil noch nicht.
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