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Polizeigewalt. Was ist Polizeigewalt ? Notwendiges Mittel oder unverantwortliches Handeln ?
28.06.2013 18:49:07
Koblenz. Aus gegebenen Anlass stellen sich viele Menschen in den letzten Tagen wieder die Frage "Was ist Polizeigewalt und ist sie gerechtfertigt ?". Zu vor muss man allerdings erwähnen, dass man nicht jeden Polizisten verurteilen sollte , der Gewalt anwendet und eben auch nicht alle Polizisten gleich sind.Ein verallgemeinertes Urteil über die Polizei zu fällen wäre also sicher nicht die richtige Denkweise. "Im Gegensatz zu fast allen anderen Personen oder Organen – mit, je nach Staat, wenigen Ausnahmen wie beispielsweise die Zollbehörden oder die Armee – ist der Polizei als Exekutivorgan des staatlichen Gewaltmonopols beim Einschreiten die Anwendung unmittelbarer Gewalt durch unmittelbaren Zwang, unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit und innerhalb gesetzlicher Grenzen erlaubt. In fast allen Ländern wird die Polizei mittels ihrer Vollzugsbeamten tätig. Charakteristisch für diese ist die von ihnen getragene Polizeiuniform". Als nächstes sollte der Begriff "unmittelbarer Zwang" kurz erläutert werden. "Unmittelbarer Zwang (UZ) ist ein deutscher Rechtsbegriff. Er ist die Einwirkung auf Personen oder Sachen mittels körperlicher Gewalt,Hilfsmittel der körperlichen Gewalt,Waffen durch zuständige und befugte Amtsträger.

Unmittelbarer Zwang ist ein Zwangsmittel ohne aufschiebende Wirkung. Bei der Anwendung ist unter anderem zwingend das Verhältnismäßigkeitsprinzip zu wahren.Körperliche Gewalt ist jede unmittelbare körperliche Einwirkung eines Amtsträgers auf Personen oder Sachen.Hilfsmittel der körperlichen Gewalt sind insbesondere Fesseln, Dienstfahrzeuge, Wasserwerfer, technische Sperren, Diensthunde und Dienstpferde.
Waffen sind dienstlich zugelassene Schlagstöcke (in vielen Gesetzen fälschlicherweise als Hiebwaffe bezeichnet) und Schusswaffen, Reizstoffe und Explosivmittel. Handgranaten sind bei der Bundespolizei, in Hessen und in Bayern rechtlich als Waffe möglich.
So viel also erst ein mal ,um die Thematik näher zu erklären.
Nun ist es in der Nähe von Koblenz zu einem Fall gekommen, in dem Polizeigewalt eine große Rolle spielt.Vier Polizeibeamte sollen einen wehrlosen Mann verprügelt haben.Angeblich wurden sie inzwischen aus dem Dienst enthoben. Fragt sich, wo hier die Rechtfertigung ist , um "unmittelbaren Zwang" anzuwenden. So scheint die Sachlage zu nächst eindeutig gegen die Polizisten zu sprechen. Allerdings steht noch Raum, dass der Mann wohl eine Infektionskrankheit hat.Er soll die Beamten zu nächst angespuckt haben.Bestätigt ist diese Annahme allerdings noch nicht.
Liegt hier die Rechtfertigung versteckt ? Jeder muss sich wohl jetzt selbst eine Meinung dazu bilden, denn noch ist nichts gerichtlich entschieden.

mehr dazu...

veröffentlicht von Xenia Hoppe


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