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Warum gibt es überhaupt Vorschriten und Richtlinien wenn sich keiner dran hält |
09.09.2015 10:06:39 |
Kein ordentliches Verfahren - Missbrauch eines Richteramtes - Landgericht Kaiserslautern
“Vor Gericht hat jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör.“ (Art. 103 GG).
Die Prozessmanipulation vom des Vorsitzenden Holger B. war geeignet, die Verteidigung nachhaltig zu stören, und sogar in diesem Falle unmöglich zu machen. Eklatante Verletzung von prozessualen Abläufen !
Der Vorsitzende B. lud eine völlig sachfremde Person ! die keinerlei Angaben zur Sachen machen konnte !
Statt dieser vernahm er eine jugendliche „Überraschungszeugin“ - ohne ordnungsgemäße Ladung ! - auf die keine Vorbereitung der Verteidigung möglich war. Ja sogar der Einwand auf Vertagung rechtswidrig vom Vorsitzenden abgelehnt wurde ! Hier wird ihm Willkür unterstellt !
Bei der Vernehmung der unter Betreuung und im Verdacht der geistigen Unreife stehenden Zeugin Marie K. wurden zudem die Vorschriften des RiStBV, Artikel 19, abs. 4 und 5 missachtet.
Die in einer Einrichtung für auffällige Jugendliche untergebrachte Zeugin wurde wie eine völlig gesunde erwachsene Person behandelt. Ein diesbezüglicher Beweisantrag, welcher rechtskonform ist, wurde von ihm willkürlich abgewiesen.
Der Vorsitzende maßte sich sogar an, sich selbst psychiatrische Gutachterfähigkeit zu bescheinigen !
Das ist arglistische Täuschung ! Amtsanmaßung und Irreführung, sowie Missbrauch von „Titel“.
Es war zwingend vorgeschrieben, dass alle Umstände, die für die Glaubwürdigkeit eines Kindes oder eines Jugendlichen bedeutsam sind, möglichst frühzeitig festgestellt werden sollen. Es wäre zweckmäßig gewesen, hier über Eltern, Lehrer, Erzieher oder andere Bezugspersonen zu befragen; gegebenenfalls hätte mit dem Jugendamt Kontakt aufgenommen werden müssen..
RiStBV 19 (5) Bleibt die Glaubwürdigkeit zweifelhaft, so ist ein Sachverständiger, der über besondere Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet der Kinderpsychologie verfügt, zuzuziehen.
Auch das überging dieser Vorsitzende und verletzte so materielles Recht !
Was sollman von einersolchen Justiz halten ? |
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