Der Garantiebegriff in der Lebensversicherung erfährt eine Aufwertung. Geschuldet ist dies den zuletzt fahrigen Bemühungen auf allen Ebenen, den Sicherheitsgedanken bei der Altersvorsorge zu stärken. Auch die Anbieter von fondsgestützten Verträgen machen sich das wiedererstarkte Sicherheitsdenken zu eigen und statten ihre Policen mit
Garantien aus.
Mogelpackung? Quadratur des Kreises? Reelles Versprechen?
Oder einfach nur ein im Rahmen der noch gegebenen Legalität bemühter Versuch, das nicht mit einer Garantie Auszustattende mit einer Garantie auszustatten? In jedem Fall sind es die Verbraucher, die die Suppe auszulöffeln haben, wenn deren Verständnis von einem Garantiebegriff sich letztlich nicht mit dem deckt, was die Erfinder von sogenannten Fonds-Garantiepolicen sich darunter vorstellen.
„Aber hier steht doch, dass es eine Garantie gibt.“ Der Verbraucher hat Recht. Tatsächlich findet sich im Prospekt, im Antrag und im Versicherungsschein sowie in den Vertragsbedingungen das Wort Garantie mehrfach. Nur deswegen wurde der Vertrag ja eingekauft. Natürlich auch wegen der außergewöhnlichen Chancen bei der Gewinnentwicklung. Aber letztlich war es ein Vertrag mit Garantie. Und Garantie bedeutet schließlich immer noch …
Ja, was bedeutet das Wort Garantie eigentlich immer noch ?
Garantie bedeutet auch die Freiheit, den Garantiebegriff immer wieder neu zu definieren
Keineswegs bedeutet Garantie das, was sich ein durchschnittlich interessierter und kundiger Verbraucher darunter vorstellt. Etwa ein Versprechen, wonach die eingezahlten Beiträge zu jedem Zeitpunkt während der Vertragslaufzeit im Bedarfsfall zurückgezahlt werden. Garantie bedeutet auch nicht, dass der erwartete Vertragsverlauf in seiner Wertentwicklung einer zwar noch so bescheidenen, aber immerhin gleichbleibend aufwärts gerichteten Kurve folgt.
Selbst bei Vertragsformen, die nicht als fondsgestützt gelten – also die Private Rentenversicherung und die Kapitalbildende Lebensversicherung – trifft das nicht zu. Abschlusskosten und deren Verteilung sowie der individuell vom Geschäftsplan des Unternehmens abhängige Garantiewerteverlauf verhindern dies.
Die Anbieter fondsgestützter Policen verstehen unter dem Garantiebegriff – sofern er im Versicherungsschein erscheint – regelmäßig etwas anderes. Ein garantierter Rentenfaktor oder ein garantierter Referenzwert, der absolut in Euro ausgewiesen wird, legen zum Beispiel fest, wie ein erreichtes Rentenkapital bei Ablauf der Versicherung zu verrenten ist. Unter allen Umständen. Das ist – zugegeben – schon etwas. Allerdings ist bei solch einer Konstruktion zu bedenken, dass es völlig offen bleibt, wie hoch das Rentenkapital als solches ausfällt. Es unterliegt – da fondsgestützt – der Börsenentwicklung und insbesondere dem Kurs bei Laufzeitende für den Vertrag.
Beispiele in Euro und Cent
In einem Versicherungsschein heißt es:
„Das zur Verfügung stehende Kapital wird mit dem garantierten Rentenfaktor von 0,31 % als monatliche Rente ausgezahlt.“
Stehen 50.000 € Kapital am Ende zur Verfügung, so wird demnach eine Rente in Höhe von 155 € gezahlt. Sind aber aufgrund des Börsengeschehens nur
20.000 € als Kapital vorhanden, so verringert sich die garantierte Rente auf schlanke 62 €.
Ein anderer Versicherer verwendet einen festen Eurowert :
„Für je 10.000 € Rentenkapital werden monatlich 36,09 € Rente garantiert.“
Das ist erfreulich, wenn 42.300 € am Ende zur Verfügung stehen. Weniger erfreulich wird es für den Versicherten, wenn sein Rentenkapital am Ende nur 9.095 € aufweist.
Im erstgenannten Fall erhält er 152,66 € Rente. Im letztgenannten Fall sind es nur 32,82 €.
Eine weitere Spielart, ein Garantieversprechen mit Bedingungen zu verweben, besteht darin, dass eine - dem Wesen nach vermeintlich flexible - Vertragsart wie eine fondsgestützte Versicherung an weitgehend unveränderte Einzahlungen gebunden wird. Nur derjenige, der seinen Vertrag bis zum Laufzeitende oder bis kurz davor durchhält, erhält eine Garantieverzinsung auf seine Beiträge abzüglich der Kosten. Dass die Kosten für den Vertrag absolut hoch bis hin zu gewaltig ausfallen, kann mitunter erst erfahren werden, wenn die mehrfach verklausulierten Kostenbestimmungen gelesen und verstanden wurden.
Im Regelfall wird diese Zusammenschau nicht vorgenommen. Gründe hierfür sind mit Begriffsverwirrung einhergehende Kostenbestimmungen sowie der Umstand, dass die Kostenregelung bisweilen an unterschiedlichen Stellen des Bedingungswerkes ohne Bezugsverweis zueinander vorgenommen wird. Berücksichtigt man, dass kaum jemand zwanzig und mehr Seiten eines Bedingungswerkes liest, so wird schnell klar, dass die Kostenbelastung kaum wahrgenommen werden kann.
Kennt der Versicherungsnehmer aber seine Kosten nicht, so kann er auch keinen Zusammenhang zwischen Kostenlast einerseits und einem bedingten Garantieversprechen andererseits herstellen. Insbesondere bleibt ihm verborgen, dass die bescheidene Garantiewertentwicklung – auch bei Einhaltung der dafür zwingenden Auflagen – weit unterhalb der Kostenbelastung für den Vertrag liegt. Was daher vordergründig als Aufwärtsentwicklung dargestellt wird, ist in Wahrheit bei schlechtem Börsenverlauf und trotz Garantie ein Verlustgeschäft.
Zuerst nachdenken - dann handeln
Ein Ausweg aus diesem Dilemma ist bei bestehenden Verträgen kaum zu erkennen. So kann ein Versicherungsnehmer, der erkannt hat, was das Garantieversprechen in seiner Fondspolice wirklich wert ist, seinen Vertrag zwar beitragsfrei stellen. In der Regel verliert er dadurch seinen Garantieanspruch. Wartet er eine für ihn günstige Börsenentwicklung ab und verkauft dann seinen Vertrag, kann er im guten Fall ohne Verlust oder auch mit Gewinn wieder aussteigen. Passiert jedoch das, was meistens passiert – der Versicherungsnehmer erkennt den wahren Gehalt der Garantie und kündigt sofort – so sind Verluste bezogen auf die eingezahlten Beiträge so gut wie sicher.
Abhilfe bei neu abzuschließenden Verträgen kann darin bestehen, dass ein Interessent kritisch und überlegt an die Dinge herangeht. Er sollte sich in jedem Fall klar machen, worin das Garantieversprechen in einer Fondspolice liegt und auch, ob die hohe Kostenlast bei dieser Vertragsform durch eine mögliche Wertentwicklungsgarantie aufgefangen werden kann.
Wer als Verbraucher ohne Prüfung oder nur mit ungefährer Sichtung der Vertragsbedingungen ein Garantieversprechen zwar wahrnimmt, aber nicht verstanden hat, was sich dahinter versteckt, sollte einen solchen Vertrag nicht abschließen. Er muss sich ansonsten den Vorwurf gefallen lassen, dass er oberflächlich und womöglich aus Geldgier heraus wider besseres Wissen eine Vertragsbindung eingegangen ist. Die typischen Beispielberechnungen für fondsgestützte Policen, bei denen gerne mit wettbewerbsrechtlich zwar zulässigen Wertsteigerungen geworben wird, die ihrerseits aber allzu oft nur eine Wunschwelt vorgaukeln, sollten keinen blenden.
Wer sich nicht zutraut, alleine eine Fondspolice zu prüfen, kann zum Beispiel auf einen der zugelassenen Versicherungsberater zugehen. Er erfährt dort, wie sich die Kostenbelastung darstellt, worin das Garantieversprechen wirklich liegt und ob diese Vertragsart für den Auftraggeber auf Dauer geeignet ist.
Weitere Informationen hierzu beim Bundesverband der Versicherungsberater e.V.
Versicherungsberater Günther J. Brandt, Lennestadt
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