Nachrichten.com zalando.de - Schuhe und Fashion online
Samstag, 27.04.2024 Kiel
AktuellPolitikWirtschaftSportFreizeitShoppingWetter
  • Deutschland >> Schleswig-Holstein >> Kiel >> Alle Nachrichten >> Wirtschaft Nachrichten.com weiterempfehlen 

Unglaublich: Bis zu 70% in Ihrer Stadt sparen! Social Media leicht gemacht: Web 2.0 erfolgreich nutzen


Anzeige
Stellenangebote

Wirtschaft Kiel Weitere Nachrichten zu Schleswig-Holstein





Arbeitsrecht – Achtung Falle für Arbeitgeber wg. Hinweispflicht auf Urlaub:
15.11.2023 11:44:01
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Mitarbeiter rechtzeitig und nachweisbar über den konkrete Urlaubsanspruch und die Verfallfristen zu belehren. Der Verfall des Urlaubsanspruchs zum Ende des Kalenderjahres tritt nach aktueller Rechtsprechung nur noch dann ein, wenn der Mitarbeiter trotz dieses rechtzeitigen Hinweises des Arbeitgebers seinen ( Rest )- Urlaub dennoch nicht genommen hat.

Das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 20. Dezember 2022, Az. 9 AZR 266/20) hat betont, dass dem Arbeitgeber die Initiativlast für die Verwirklichung des Urlaubsanspruches obliegt. Der Arbeitgeber hat den Arbeitnehmer somit konkret aufzufordern, seinen Urlaub im Laufe des Kalenderjahres zu nehmen und ihn klar und rechtzeitig darauf hinzuweisen, dass der Urlaub anderenfalls mit Ablauf des Kalenderjahres oder spätestens mit dem Übertragungszeitraum.

Hinweise zum Jahresurlaub - Musterschreiben
Sehr geehrte/r Frau/Herr _____,
hiermit möchten wir Sie über Ihre Urlaubsansprüche für das nächste Kalenderjahr informieren.
Sie haben nach Ihrem Arbeitsvertrag (alternativ: Tarifvertrag) im nächsten Kalenderjahr einen Urlaubsanspruch von _____ Arbeitstagen (Jahresurlaub) und weiteren _____ Arbeitstagen Zusatzurlaub nach SGB IX. Außerdem haben Sie aus den Vorjahren noch einen Resturlaub von _____Arbeitstagen. Nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) (alternativ: Tarifvertrag) gelten für Ihre Urlaubsansprüche folgende Verfallfristen: Der Jahresurlaub und der Zusatzurlaub nach SGB IX müssen im laufenden Kalenderjahr spätestens bis zum 31.12. genommen werden. Werden Jahresurlaub und/oder Zusatzurlaub nach SGB IX bis zum 31.12. nicht genommen, verfallen sie grundsätzlich ersatzlos, d.h. sie können nicht mehr genommen und auch nicht abgegolten werden. Nur bei Vorliegen dringender betrieblicher Gründe (z.B. Unterbesetzung wegen eines besonders hohen Krankenstandes) oder in Ihrer Person liegender Gründe (z.B. Krankheit) können Urlaubsansprüche auf das Folgejahr übertragen werden. Der Resturlaub muss bis zum 31.3. des nächsten Jahres genommen werden. Wird der Resturlaub bis zum 31.3. nicht genommen, verfällt er ersatzlos, d.h. er kann nicht mehr genommen oder finanziell abgegolten werden. Eine Verlängerung des Übertragungszeitraums ist nicht möglich.

mehr dazu...

veröffentlicht von Rechtsanwalt Peter Wetzel


Anzeige


Nachricht weiterempfehlenEigene Nachricht schreiben Nachricht melden


Arbeitsrecht: Arbeit auf Abruf ohne Angabe der wöchentlichen Arbeitszeit
Vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer Arbeit auf Abruf, legen aber ...
 
Arbeitsrecht Verfall von Urlaubsansprüchen und Hinweispflicht
Urlaubsverfall zum Jahresende oder zum 31. März
Grundsätzlich verfäll...
 
Arbeitsrecht Verpflichtung zur Dankes- und Wunschforme im Zeugnisl:
Ein Arbeitnehmer hat aus § 109 Abs. 1 Satz 3 GewO, der den Arbeitgeber...
 
Arbeitsrecht: Falle für Arbeitgeber, wenn keine Mindestzeiten vereinbart worden sind
Vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer Arbeit auf Abruf, legen aber ...
 
Arbeitsrecht: Arbeitszeiten bei Arbeit auf Abruf
Vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer Arbeit auf Abruf, legen aber ...
 
Zimmer für Monteure in 49401 Damme - www.schweizerhaus-zimmervermietung.de




Egal, ob Sie regelmäßig pendeln oder beruflich aufgrund einer ...
 

Aktuelle Nachrichten

Arbeitsrecht: Arbeit auf Abruf ohne Angabe der wöchentlichen Arbeitszeit
Vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer Arbeit au...

Arbeitsrecht Verfall von Urlaubsansprüchen und Hinweispflicht
Urlaubsverfall zum Jahresende oder zum 31. März G...

Arbeitsrecht – Achtung Falle für Arbeitgeber wg. Hinweispflicht auf Urlaub:
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Mitarbeiter rech...

Arbeitsrecht Verpflichtung zur Dankes- und Wunschforme im Zeugnisl:
Ein Arbeitnehmer hat aus § 109 Abs. 1 Satz 3 GewO,...

Arbeitsrecht: Falle für Arbeitgeber, wenn keine Mindestzeiten vereinbart worden sind
Vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer Arbeit au...

Arbeitsrecht: Arbeitszeiten bei Arbeit auf Abruf
Vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer Arbeit au...


Nachrichtenübersicht: Kiel

Aktuell


Politik


Wirtschaft


Sport


Freizeit


Shopping


Stadtreporter
Benutzer:
Passwort:

Passwort vergessen?

Registrieren



 Aktuell
[1] Schrottabholung Nette...
[2] Schrott Recycling Mün...
[3] Schrottabholung Mülhe...
[4] schuhplus erhält COMP...
[5] Singen tut gut, sing...
[6] Abendlob mit gregoria...
[7] 2024 Shincheonjis Kon...
[8] Brettschneider Edelst...
[9] Blockalarm Alarmanlag...
[10] PERKEO feiert mit LOC...

 Premium
[1] Projektmanagement Too...
[2] Mit Projektmanagement...
[3] Singlereisen sind ein...
[4] Singlereisen sind seh...
[5] Was Sie unbedingt übe...
[6] Singlereisen sind in ...
[7] Viele Singles wünsche...
[8] Bürogolf - ein Trend ...
[9] Ferienhäuser in Kroat...
[10] Was Sie schon immer ü...
mehr...

 Beliebt
[1] ☝ WhatsApp kon...
[2] Bild-Zeitung - die be...
[3] Oeffentlicher Anzeige...
[4] Offenburger Tageblatt...
[5] Westfälisches Volksbl...
[6] Braunschweiger Zeitun...
[7] Thüringer Allgemeine:...
[8] Saarbrücker Zeitung -...
[9] Acher- und Bühler Bot...
[10] Oberbergische Volksze...


www.bergeundmeer.de

 

Nachrichten finden | Eventkalender | Grundsätze | Impressum | Aktuelle Nachrichten

© 2024 by Nachrichten.com