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Arbeitsrecht: Kündigung bei Ankündigung einer Krankheit |
11.08.2022 09:59:27 |
Arbeitsrecht: Kündigung bei Ankündigung einer Krankheit
Gemäß § 626 Abs. 1 BGB kann ein Arbeitsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses selbst bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.
Wenn der Arbeitnehmer eine Ankündigung einer Krankschreibung bei objektiv nicht bestehender Erkrankung im Zeitpunkt der Ankündigung tätigt, dann kann in einer solchen Ankündigung insofern ein Verstoß gegen die Rücksichtnahmepflicht - insbesondere die Leistungstreuepflicht - des Arbeitnehmers gesehen werden. Durch eine solche Ankündigung kann das Vertrauen des Arbeitgebers in die Redlichkeit und Loyalität des Arbeitnehmers in schwerwiegender Weise beeinträchtigt werden und eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen, wenn sie
- dem Arbeitgeber – und nicht einem Kollegen - gegenüber getätigt wird und
- von einem entsprechenden festen Entschluss ausgegangen werden kann, der möglicherweise dann nicht vorliegt, wenn die Äußerung spontan erfolgte, als der Arbeitnehmer erfuhr, dass sein Urlaubsantrag wohl nicht genehmigt werden wird.
Arbeitsgericht Freiburg Aktenzeichen: 2 Ca 93/22 vom 03.05.2022
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