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Arbeitsrecht - Ende See Homeoffice-Pflicht ab 01.07.2021 |
29.06.2021 20:37:23 |
Es besteht ab dem 1. Juli keine Homeoffice-Pflicht mehr, allerdings gelten weiterhin die AHA+L-Regel.
Ab 1. Juli werden die Vorschriften zum betrieblichen Infektionsschutz der positiven Entwicklung des rückläufigen Infektionsgeschehens angepasst. Auch die Homeoffice-Pflicht läuft zum Ende des Monats aus.
Allerdings können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ihren Beschäftigten freiwillig das Arbeiten im Home-Office ermöglichen, um sie bestmöglich vor einer Infektion zu schützen.
Aktuell müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber allen in Präsenz arbeitenden Beschäftigten zwei wöchentliche Tests anbieten. Daran wird auch über den 1. Juli hinaus festgehalten.
Es sei denn, der Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kann anderweitig sichergestellt werden. So können Beschäftigte, die einen vollständigen Impfschutz oder eine Genesung von einer COVID-19-Erkrankung nachweisen, vom Testangebot ausgenommen werden.
Auch wenn die Zahl Geimpfter und Genesener in den Betrieben kontinuierlich zunimmt, ist ein Testangebot sinnvoll, um Infektionsketten frühzeitig zu erkennen und zu durchbrechen |
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