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Arbeitsrecht: Fristlose Kündigung bei Weigerung Kurzarbeit zu akzeptieren |
08.04.2021 12:04:13 |
Änderungskündigung zur Einführung von Kurzarbeit in der Coronakrise
Das Arbeitsgericht Stuttgart, Urteil vom 22. Oktober 2020, Az: 11 Ca 2950/20 hat mit einem Urteil die fristlose Änderungskündigung zur Einführung von Kurzarbeit einer Arbeitnehmerin für rechtswirksam erklärt, nachdem die Mitarbeiterin trotz eines coronabedingten erheblichen Arbeitsausfalls des Arbeitgebers und bereits bewilligtem Kurzarbeitergeld eine Vereinbarung zur Einführung von Kurzarbeit nicht unterzeichnen wollte.
Die als fristlose Änderungskündigung ausgesprochene Kündigung war nach Ansicht des Arbeitsgerichts in diesem Falle rechtswirksam, da ein wichtiger Grund nach § 626 Abs. 1 BGB bestand.
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