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Arbeitsrecht: Auskunftspflicht des Arbeitnehmers im Zusammenhang mit Corona |
16.02.2021 20:33:35 |
Muss ein Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber mitteilen, wenn er Kontakt zu Personen aus einem Risikogebiet hatte. Je größer die Ansteckungsgefahr für Kollegen, desto weiter geht das Fragerecht des Arbeitgebers gehen. In der Regel beschränkt sich das Fragerecht des Arbeitgebers darauf, ob der Arbeitnehmer sich in einem Gebiet, für welches es eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes gibt, aufgehalten hat oder in diesem Kontakt zu Personen hatte. Auch darf der Arbeitgeber in diesem Zusammenhang nach ansteckenden Krankheiten fragen, welche zur Ansteckung von Kollegen führen können. |
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