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PANDEMIE - CORONA als Kündigungsgrund ausreichend? |
28.12.2020 10:08:15 |
CORONA als Kündigungsgrund? Arbeitnehmer werden durch das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) geschützt. Bei Anwendbarkeit des Gesetzes - regelmäßig mehr als 10 Mitarbeiter und mindestens 6 Monate Beschäftigungsdauer - kann der Arbeitgeber ein bestehendes Arbeitsverhältnis nur dann ordentlich kündigen, wenn ein Kündigungsgrund vorliegt - verhaltensbedingte, personenbedingte oder betriebsbedingte Kündigungsgrund. Bei Kündigungen aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten von Unternehmen infolge der Corona-Pandemie wird entscheidend sein, ob ein betriebsbedingter Kündigungsgrund vorliegt.
Dieser betriebsbedingte Kündigungsgrund muss der Arbeitgeber darlegen und beweisen; ferner muss er geklärt werden, ob Kurzarbeit das mildere Mittel wäre. Wäre es das mildere Mittel, dann ist die Kündigung unwirksam. |
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