Anzeige
Stellenangebote
|
|
|
Vergütungspflichtige Arbeitszeit - Fahrzeit zum Kunden |
26.07.2020 08:59:19 |
Fahrt von Zuhause zum Kunden kann Arbeitszeit sein und muss vergütet werden.
Mit dem eigennützigen Zurücklegen des Wegs von der Wohnung zur Arbeitsstelle und zurück erbringt der Arbeitnehmer regelmäßig keine Arbeit für den Arbeitgeber. Anders ist es jedoch, wenn der Arbeitnehmer seine Tätigkeit außerhalb des Betriebs zu erbringen hat. In diesem Falle gehört das Fahren zur auswärtigen Arbeitsstelle zu den vertraglichen Hauptleistungspflichten. Nicht nur die Fahrten zwischen den Kunden, auch die zum ersten Kunden und vom letzten Kunden zurück bilden mit der übrigen Tätigkeit eine Einheit und sind insgesamt die Dienstleistung iSd. §§ 611, 611a BGB und als solche vergütungspflichtig. Das ist unabhängig davon, ob Fahrtantritt und -ende vom Betrieb des Arbeitgebers oder von der Wohnung des Arbeitnehmers erfolgt ( BAG - Urteil vom 18.03.2020). |
|
|
|
|
|
Passwort vergessen? Registrieren
Aktuell |
|
Premium |
|
Beliebt |
|
|