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Wunschstudienplatz - Außerkapazitäres Behördenverfahren beim Studienplatz |
10.02.2020 11:31:46 |
Voraussetzung für eine Studienplatzklage ist in der Regel, dass bei den Universitäten bzw. Hochschulen fristgerecht außerkapazitäre behördliche Verfahren eingeleitet werden müssen, die darauf gerichtet sind, von den Hochschulen bzw. Universitäten einen Studienplatz außerhalb der regulär errechneten Studienplätze – einen sogenannten außerkapazitärer Studienplatz - zugewiesen zu bekommen. Diese Anträge können oft nur gestellt werden, wenn sich der Bewerber zuvor im regulären Verfahren bei der Universität für den gewünschten Studiengang beworben hat. Zudem sind für die außerkapazitärer Abträge Fristen und auch Formalien vorgegeben. Abhängig vom jeweiligen Verwaltungsgericht, kann daran schon die Zulässigkeit des Antrags scheitern.
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