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14.Mai 2019 - EUGH Urteil zur Arbeitszeiterfassung in Betrieben |
14.05.2019 21:04:15 |
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 14.05.2028 zu Az C - 55/18 zur Arbeitszeiterfassung soll die Gesundheit von Arbeitnehmern schützen. Wie es in der Praxis umgesetzt werden soll, hat der EuGH völlig offen gelassen worden. Alle Arbeitgeber sollen verpflichtet werden, die tägliche Arbeitszeit ihrer Beschäftigten systematisch zu erfassen. Alles, was die Arbeitnehmer an Arbeitszeit leisten, muss dokumentiert werden.
In der Begründung des EuGH heißt es, dass ohne ein solches System weder die Arbeitsstunden noch die Überstunden "objektiv und verlässlich ermittelt" werden können. Für Arbeitnehmer sei es daher "äußerst schwierig oder gar praktisch unmöglich", ihre Rechte durchzusetzen. Das bedeutet nicht unbedingt die Stechuhr für alle, denn möglich ist zum Beispiel auch eine flexible Erfassung per App. |
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