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EuGH-Urteil: Urlaubsanspruch verfällt nicht automatisch vom 06.11.2018 |
11.05.2019 17:20:39 |
Ein Arbeitnehmer (AN) darf seine erworbenen Ansprüche auf bezahlten Jahresurlaub nicht automatisch deshalb verlieren, weil er keinen Urlaub beantragt hat. Anders jedoch, wenn der Arbeitgeber nachweisen kann, dass der AN aus freien Stücken und in voller Kenntnis der Sachlage darauf verzichtet hat, seinen bezahlten Jahresurlaub zu nehmen.
Peter Wetzel
für Anwaltliche und Steuerrechtliche Kanzlei
Rechtsanwalt,
Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Steuerrecht,
Fachberater für Gesundheitswesen und Heilberufe,
Wirtschaftsmediator
Werftstr. 208 / Ecke Karlstal
D - 24143 Kiel
Tel.: +49 4 31 - 70 99 2 - 11
Fax: +49 4 31 - 70 99 2 - 22
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