Anzeige
Stellenangebote
|
|
|
Diebstahl am Arbeitsplatz und mögliche Konsequenzen |
28.04.2019 09:39:50 |
Diebstahl am Arbeitsplatz kann zur fristlosen Kündigung führen.
Welchen Wert ein gestohlener Gegenstand hat, spielt für die Wirksamkeit der Kündigung keine Rolle. Für die Wirksamkeit der Kündigung steht nicht der Wert der gestohlenen Sache im Vordergrund, sondern der Bestand des arbeitsrechtlichen Vertrauens und dieses wird durch die Straftat in aller Regel schwerwiegend und nachhaltig gestört. Dazu muss der gestohlene Gegenstand nicht besonders wertvoll sein.
In der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte wurden schon Kündigungen für wirksam erachtet, bei denen sich der wirtschaftliche Schaden im einstelligen Bereich bewegt. Besonders häufig sind dabei Fälle des „Mundraubs“, wie etwa der Verzehr von für den Verkauf bestimmten Waren. In dem bekannten Fall der Kassiererin „Emmely“ ging es um die Unterschlagung zweier Pfandbons im Wert von 1,30 Euro. Selbst die Mitnahme von entsorgten Lebensmitteln aus dem Müllcontainer kann arbeitsrechtliche Konsequenzen haben.
Wichtig ist, dass die Fristen für die fristlose Kündigung eingehalten werden. |
|
|
|
|
|
Passwort vergessen? Registrieren
Aktuell |
|
Premium |
|
Beliebt |
|
|