Eigentlich ist der Begriff an sich schon klar genug: Fussgänger-Zonen sind Bereiche in einem Ort, die nur für eine Gruppe von Verkehrs-Teilnehmern vorgesehen sind, es sei denn, dass ausdrücklich Ausnahmen an Ort und Stelle geregelt sind. Es hat jedoch den Anschein, dass sich Radfahren in solchen Zonen zu einem immer beliebteren und nicht selten mit erheblicher Aggressivität durchgesetzten Verstoss gegen die Verkehrs-Regeln verbreitet. Dagegen will das Amt für Verkehrsüberwachung in Kempten, in Zusammenarbeit mit der Verkehrspolizei, mit happigen Bussgeldern vorgehen. |