Für manch einen beginnt das noch junge Jahr statt mit PS „unterm Hintern“ mit Zu Fuß gehen. So etwa für einen Autofahrer, der in Leverkusen-Rheindorf vor einer Schule und einer benachbarten Kindertagesstätte kurz nach Schulbeginn der ersten, aber kurz vor Beginn der zweiten Schulstunde, um 8.30 Uhr, mittels einer mobilen Kontrollstelle mit 86 km/h statt der dort eigentlich vorgeschriebenen 30 km/h gemessen wurde. Das ist fach dreifach die dort zugelassene Geschwindigkeit!
Konsequenz: Auf den Fahrzeugführer wird ein Bußgeld von 280 Euro zukommen, er „erhält“ zwei Punkte in der Flensburger Verkehrssünderkartei und „darf“ zwei Monate entweder zu Fuß gehen, das Rad oder den Öffentlichen Personennahverkehr benutzen. |