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Mit dem Roller einmal quer durch´s Strafgesetzbuch! |
30.11.2018 10:21:14 |
In Köln (Porz-Enzen) stellten zwei Männer – leider - „unter Beweis“, dass sie es wohl nicht so ganz genau mit fremden Eigentum nehmen. Polizisten gelang es nämlich (zum Glück), sie nach einer Verfolgung zu stellen, und dann nicht nur die Entwendung eines Motorrollers aufzudecken. Die Beamte fanden nämlich nicht nur Aufbruchswerkzeug und Diebesgut aus aufgebrochenen Zigarettenautomaten. Fast nicht erwähnenswert, dass der „Fahrer“ des Rollers nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis war und sogar nach eigenen Angaben (!) unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand. Die Ermittlungen zu einem zweiten Motorrad-Kennzeichen sowie zu einem bereits 2016 in Köln gestohlenen Führerschein unter der Sitzbank des Rollers dauern an. Die beiden letztlich Geschnappten zeigten sich gegenüber den Beamten geständig.Zur Herkunft des aufgefunden Kennzeichens sowie des Führerscheins machten sie allerdings keine Angaben.
Während der jüngere nach der Feststellung seiner Personalien und einer Wohnsitzüberprüfung die Wache wieder verlassen durfte, wurde der ältere Polizeibekannten festgesetzt. Wegen der Teilnahme am Straßenverkehr unter Drogeneinfluss wurde eine Blutprobe angeordnet und eine Vorführung vor den Haftrichter erwogen. |
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