Anzeige
Stellenangebote
|
     
|
|
SanInsKG - Vorläufige Änderungen im Insolvenzrecht |
09.02.2023 09:26:18 |
Aufgrund der wirtschaftlichen Folgen des Ukraine-Kriegs hat die Bundesregierung temporäre Anpassungen im Sanierungs- und Insolvenzrecht beschlossen. Das sog. SanInsKG ist bereits in Kraft getreten.
Gestörte Lieferketten und steigende Energiepreise stellen viele Unternehmen nach der Corona-Krise vor ein großes Problem. Die Bundesregierung hat darauf reagiert und temporäre Anpassungen im Sanierungs- und Insolvenzrecht beschlossen. Das Sanierungs- und insolvenzrechtliches Krisenfolgenabmilderungsgesetz (SanInsKG) soll die Unternehmen durch die Krise helfen und eine Insolvenzwelle verhindern. Dabei ist das aufgrund der Corona-Pandemie erlassene COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetz (COVInsAG) angepasst worden. Das SanInsKG ist am 9. November 2022 in Kraft getreten und die neuen Regelungen sollen vorerst bis zum 31.12.2023 gelten.
Anders als noch beim COVInsAG wird bei den neuen Regelungen auf einen kausalen Zusammenhang zwischen der Krise und den wirtschaftlichen Problemen des Unternehmens verzichtet, erklärt Rechtsanwalt Michael Rainer, Ansprechpartner für Insolvenzrecht und Gesellschaftsrecht bei MTR Rechtsanwälte
Ein wesentlicher Punkt des SanInsKG ist die Modifizierung der Insolvenzantragspflicht wegen Überschuldung. Bislang bestand die Pflicht einen Insolvenzantrag zu stellen, wenn die Fortführung des Unternehmens über einen Zeitraum von zwölf Monaten nicht hinreichend wahrscheinlich ist. Dieser positive Prognosezeitraum wurde nun auf vier Monate verkürzt. Dies gilt auch dann, wenn das Unternehmen schon vor Inkrafttreten der Neuregelungen am 9.11.2022 überschuldet war, sofern die Antragsfrist zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgelaufen war. Zudem wurde die Höchstfrist zur Stellung eines Insolvenzantrags wegen Überschuldung von sechs auf acht Wochen verlängert.
Zu beachten ist dabei, dass der Insolvenzantrag weiterhin ohne schuldhaftes Zögern gestellt werden muss und die Höchstfrist nicht ausgeschöpft werden darf, wenn bereits früher zu erwarten ist, dass eine nachhaltige Beseitigung der Überschuldung nicht gelingt. Außerdem bleibt die Insolvenzantragspflicht wegen Zahlungsunfähigkeit von den neuen Regelungen unberührt.
Die Planungszeiträume für die Erstellung von Eigenverwaltungs- und Restrukturierungsplänen wurden im SanInsKG von sechs auf vier Monate verkürzt. Dadurch soll der Zugang zu diesem Verfahren für kriselnde Unternehmen erleichtert werden.
MTR Rechtsanwälte stellt Unternehmen im Insolvenzrecht und Gesellschaftsrecht erfahrene Anwälte zur Seite und zeigt die Handlungsoptionen auf.
https://www.mtrlegal.com/kanzlei/rechtsanwaelte/michael-rainer.html
Kontakt
MTR Rechtsanwälte
Michael Rainer
Konrad-Adenauer-Ufer 83
50668 Köln
+49 221 9999220
info@mtrlegal.com
https://www.mtrlegal.com
|
|
|
|
|
Was Sie für ein Internet-Forum benötigen: Software und Forum-Domain |
Für das Betreiben eines Internet-Forums wird eine Forum-Software benöt...  |
|
|
Forum-Domain - der Ort des Gedankenaustauschs |
Im antiken Griechenland hieß er Agora, im alten Rom Forum - der Ort de...  |
|
|
Googles neuestes Internetangebot: Dad-Domain, Esq-Domain, Foo-Domain, Mov-Domain, Nexus-Domain, Phd-Domain, Prof-Domain und Zip-Domain |
Google hat überraschenden Erfolg mit der Einführung neuer Domains, wie...  |
|
|
Insolvenzanfechtung durch den Insolvenzverwalter |
Im Wege der Insolvenzanfechtung kann der Insolvenzverwalter noch ergan...  |
|
|
Warum eine Firma mit B2B Kunden nicht auf Social Media setzen sollte |
In der heutigen Zeit sind Social-Media-Kanäle wie Facebook, Twitter un...  |
|
|
FSME wartet vor der Haustür – eine Impfung bietet den bestmöglichen Immunschutz |
Martinsried, März 2023 – Eine Zecke ist schnell vom Spaziergang im Wal...  |
|
|
|
Passwort vergessen? Registrieren
Aktuell |
|
Premium |
|
Beliebt |
|
|