Der Generalbundesanwalt berichtet. Der Tatverdächtige hatte Videobotschaften im Netz eingestellt, die zum Großteil mit wirren Gedanken und Verschwörungstheorien eine zutiefst rassistische Gesinnung zeigten. Die weiteren Ermittlungen müssen zeigen, ob Tobias R. alleine gehandelt hatte oder Unterstützer und Mitwisser hatte. Tobias R. hatte vor seinem Anschlag keine Vorstrafen oder Ermittlungsverfahren mit politischem Bezug. Er sei weder dem Verfassungsschutz noch der Polizei bekannt gewesen. Es wird auch betont, dass es bislang.... Weiterlesen auf