Anzeige
Stellenangebote
|
|
|
Lkw-Fahrer auf Fahrtauglichkeit überprüft, auch Autofahrer im Verdachtsfall kontrolliert |
03.02.2019 23:38:51 |
Leider kommt es immer wieder vor, dass Lenker von Fahrzeugen mit einem Gewicht von über 7,49t zGG (zulässigem Gesamtgewicht) in Verkehrsunfälle verwickelt werden, die in der Regel dramatisch ausgehen. Aus diesem Grund führt die Polizei auch in dieser „Gewichtsklasse“ immer wieder Kontrollen durch. Nur allzu oft werden die Fahrer von Lkw alkoholisiert oder übermüdet festgestellt. Das wohl krasseste Unglück passierte im September 2017 verursachte ein osteuropäischer Geisterfahrer eines Transporters auf der A 67 bei Rüsselsheim einen Verkehrsunfall mit drei Toten. Der Wagenlenker hatte 3,4 Promille. Im April verursachte ebenfalls ein Transportfahrer aus Osteuropa im Bereich der Rastanlage Bergstraße einen Unfall mit einer schwerverletzten Person. Ein Atemalkoholtest zeigte hier 2,72 Promille an. Erst im Dezember 2018 konnte ein weiterer, ebenfalls osteuropäischer Lkw-Fahrer bei Darmstadt nur durch ein als Sperre eingesetztes Streufahrzeug gestoppt werden. Auch dieser Brummifahrer stand deutlich unter
Alkoholeinwirkung (2,3 Promille).
Mit einer großangelegten Kontrolle auf der A 67 bei Viernheim überprüfte die Polizei am letzten Sonntagabend wieder die „schweren Brummer“. 43 Lastwagen- und 38 Transporter-Fahrer wurden vor Ende des sonntäglichen Fahrverbots hinsichtlich des Einflusses von Alkohol und Drogen. Die positive Nachricht: Keiner der Kontrollierten stand entsprechendem Einfluss, allerdings behielten die Bweamten wegen Verstößen gegen das Sonntagsfahrverbot, illegaler Personenbeförderung und in neun Fällen Verstößen gegen die geltenden Lenk- und Ruhezeiten insgesamt einen Betrag von 11.400 Euro in Form von Sicherheitsleistungen und im Rahmen von Gewinnabschöpfungsverfahren von ausländischen Transporteuren ein. Einer der Lenker aus Osteuropa händigte den Beamten bei der einen gefälschten Führerschein aus, ihn erwartet ein Ermittlungsverfahren wegen Urkundenfälschung.
Im Verdachtsfall wurden aber auch Autofahrer einer Kontrolle unterzogen. So stand einer augenscheinlich unter dem Einfluss von Drogen und musste sich einer Blutentnahme unterziehen. In diesem Fall erstatteten die Beamten Anzeige wegen Verstoßes gegen Betäubungsmittelgesetz. Gleiche Konsequenz ereilte den Beifahrer eines Kleintransporters, der kleine Mengen Amphetamin, Haschisch und Marihuana bei sich hatte. Darüber hinaus fanden die Gesetzeshüter in einem Transporter zahlreiche elektronische Geräte, deren Kaufbelege oder Eigentumsnachweise die Insassen nicht vorlegen konnten. Zu allem Übel war einer der Computer im polizeilichen Fahndungssystem als gestohlen registriert. Die Beamten stellten die Gegenstände sicher und prüfen , ob sie weiteren Straftaten zugeordnet werden können. |
|
|
|
|
|
Passwort vergessen? Registrieren
Aktuell |
|
Premium |
|
Beliebt |
|
|