Anzeige
Stellenangebote
|
|
|
Zahlreiche Verfehlungen in einem, hoffentlich greift Justizia hart durch! |
21.01.2019 14:29:20 |
Bei mehreren Verkehrskontrollen der Verkehrsinspektion des Polizeipräsidiums Südhessen mussten die kontrollierenden Beamten leider wieder einmal etliche Verstöße und Verfehlungen dokumentieren. Bleibt zu hoffen, dass Justizia entsprechende Sanktionen ausspricht!
Insgesamt kontrollierten die Beamte 36 Fahrzeuge und 47 Personen.
In Viernheim fiel ein Pkw wegen fehlender Zulassungsplakette am Kennzeichen auf. Bei der Überprüfung konnte ermittelt werden, dass das Kennzeichen des Fahrzeugs Anfang Januar wegen fehlendem Versicherungsschutz entstempelt und die weitere Nutzung im öffentlichen Verkehrsraum behördlich untersagt worden war. Nach Sicherstellung der Kennzeichen und der Zulassungsbescheinigung verblieb das Auto an Ort und Stelle, der Fahrer erhielt eine Strafanzeige.
Ein zweiter Fahrzeugführer fiel dort wegen der hohen Lautstärke seines Wagens auf. Im Raum stand eine Manipulation der Auspuffanlage, was sich nach Vorführung bei einem Sachverständigen auch bestätigte. Mit über 100 Dezibel lag diese 15 Dezibel über dem erlaubten Wert. Damit war die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erloschen. Auf den Fahrer kommen ein Bußgeld von 90 Euro und ein Eintrag im Verkehrszentralregister zu. Außerdem er natürlich die Kosten der technischen Untersuchung tragen.
In Bensheim stoppten die Beamten einen Sattelzug aus Osteuropa. Dessen Fahrer war mit überstehender Ladung und aufgeklapptem Heckportal unterwegs, womit er die zulässige Gesamtbreite überschritt. Eine daher erforderliche Ausnahmegenehmigung konnte der Fahrer
nicht vorlegen, aber auch so wäre der Transport nicht genehmigungsfähig gewesen. Somit wurde die Weiterfahrt bis zu einer erforderlichen Umladung ebenso untersagt, wie auch im Rahmen eines sogenannten Gewinnabschöpfungsverfahren rund 2700 Euro einbehalten wurden.
An der Kontrollstelle auf der A 672 am Darmstädter Kreuz wurde ein Pkw-Fahrer angehalten, bei dessen Überprüfung sich Hinweise auf einen vorhergehenden Drogenkonsum ergaben. Bei seiner Durchsuchung wurde zudem eine geringe Menge Betäubungsmittel aufgefunden. Konsequenz(en): Mitfahrt zur wache, Blutprobenentnahme und Fertigung einer Strafanzeige „Fahren unter Drogeneinfluss“. Nicht anzumerken ist, dass dem Mann das Fahren von Kraftfahrzeugen ausdrücklich untersagt wurde.
Bei einem weiteren Autofahrer zeigte ein Alkohol-Vortest einen Wert von 2,66 Promille, worauf auch hier eine Blutentnahme auf der Wache erfolgte, der Führerschein einbehalten und eine Anzeige wegen „Trunkenheit im Verkehr“ gefertigt wurde.
|
|
|
|
|
|
Passwort vergessen? Registrieren
Aktuell |
|
Premium |
|
Beliebt |
|
|