Ein Einbruch stellt immer einen schwerwiegenden Eingriff in die Privatsphäre dar. Darüber hinaus müssen Betroffene natürlich den Verlust von Wertsachen verschmerzen.
Zwar zeigt die Einbruchsstatistik in Deutschland, dass die Zahl der Wohnungseinbrüche grundsätzlich zurückgeht, dennoch finden natürlich noch immer Einbrüche statt. Betroffen sind vor allem Großstädte wie Hamburg.
Nach einem Einbruch in Hamburg ist es in jedem Fall nötig, das Schloss durch den Schlüsseldienst Hamburg fachmännisch austauschen zu lassen. Was im Nachgang eines Einbruchs außerdem zu tun ist, erklärt der folgende Beitrag.
Wohnung verlassen und Polizei alarmieren
Betroffene befinden sich nach einem Einbruch natürlich in einer absoluten Stresssituation. Dennoch ist es wichtig, einen kühlen Kopf zu bewahren, um nach dem Vorfall richtig zu reagieren.
Falls die Einbrecher noch in der Wohnung sind, sollten sich die Bewohner keinesfalls selbst in Gefahr bringen. Das bedeutet, dass die Wohnung oder das Haus sofort verlassen werden muss. Ein Stellen der Täter in Eigenregie ist unbedingt zu unterlassen. Stattdessen sollte ein öffentliches Gebäude in der Nähe oder die Nachbarn aufgesucht werden.
Von diesem Ort aus ist dann die Polizei zu verständigen, der die aktuelle Situation so klar wie möglich geschildert werden muss. Anschließend wird gewartet, bis die angeforderte Hilfe eintrifft. Die Wohnung darf erst wieder betreten werden, wenn der Zutritt durch die Polizei freigegeben wurde.
Beweise dokumentieren
Am Tatort sollten die Bewohner erst einmal nichts anfassen. Auch das Aufräumen muss warten, bis die Spurensicherung ihre Arbeit abgeschlossen hat. Dann können eventuelle Spuren des Einbruchs an Fenstern oder Türen fotografiert werden.
Ebenfalls per Foto festgehalten werden müssen die Dinge, welche durch die Einbrecher verändert wurden. Vielleicht wurden Sachen aus den Schränken geworfen oder es sind Fußabdrücke auf dem Teppich zu sehen. Auch Schäden, die auf den Einbruch zurückzuführen sind, sind zu dokumentieren.
Gestohlene Gegenstände
Gegenstände in der Wohnung dürfen von den Bewohnern erst wieder angefasst werden, sobald es durch die Polizei erlaubt wird. Dann muss überprüft werden, ob alle Kredit- und EC-Karten noch da sind. Falls diese nicht mehr auffindbar sind, sollten sie sofort gesperrt werden. Wurde ein Sparbuch entwendet, muss die entsprechende Bank darüber ebenfalls unverzüglich informiert werden. Sollten Personalausweise und andere Ausweisdokumente fehlen, sind die Polizei und das Bürgeramt darüber in Kenntnis zu setzen.
Entstandene Schäden an Türen oder Fenstern müssen außerdem zeitnah durch einen professionellen Schlüsseldienst abgesichert werden. Ansonsten könnte schon bald ein zweiter Einbruch folgen.
In einer Liste müssen dann alle Gegenstände aufgelistet werden, die gestohlen wurden. Falls möglich sollte dabei direkt der entsprechende Wiederbeschaffungswert notiert werden. Hilfreich ist es auch – falls vorhanden – Fotos der entwendeten Gegenstände der Liste beizulegen.
Die Versicherung informieren
Im nächsten Schritt muss die Hausratversicherung über den Einbruch informiert werden. Diese kommt für den gestohlenen Hausrat auf. Am Telefon kann der Versicherung bereits der Einbruchshergang geschildert werden. Die angefertigte Stehlgutliste und eventuelle Fotos müssen dann an die Versicherung unter Angabe der Schadennummer gesendet werden.
Falls durch den Einbruch auch das Gebäude beschädigt wurde, müssen diese Schäden ebenfalls dem Vermieter oder der eigenen Wohngebäudeversicherung angezeigt werden. Natürlich sind auch diese Schäden per Fotos zu dokumentieren.
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