Die Polizeiinspektion Verden/Osterholz und die Bundespolizeiinspektion Bremen führen am 19. Oktober eine gemeinsame Präventionsaktion durch, denn trotz eigentlich eindeutiger Beschilderungen und technischer Sicherheitseinrichtungen, kommt es bedauerlicherweise auf Bahnübergängen und Bahnanlagen dennoch immer wieder zu lebensgefährlichen Situationen und Unfällen. Im Bereich der Bundespolizeiinspektion Bremen sind am 15.10.2018 eine 16-jährige Schülerin in Stade und am 22.09.2018 ein 16-jähriger Schüler in Lunestedt tödlich verunglückt. Und einmal ganz abgesehen von der bestehenden Lebensgefahr: Vielen scheint nicht bekannt zu sein, dass das Überqueren von Bahnübergängen bei geschlossenen Schranken mit 700 Euro Bußgeld und einem dreimonatigem Fahrverbot bei Fahrzeugführern und 350Euro Bußgeld im Falle von Fußgängern geahndet wird.
Am 19. Oktober werden Beamte der beiden Polizeidienststellen im Rahmen der Präventionsaktion gemeinsam am Bahnübergängen "Am Tinzenberg" in Osterholz-Scharmbeck Verkehrsteilnehmer über sicherheitsbewusstes Verkehrsverhalten informieren, wo Züge mit bis zu 160 km/h unterwegs sind. Fragen zum Thema Verkehrssicherheit auf Bahnübergängen werden dabei beantwortet werden, wie auch Informationsbroschüren verteilt und ggf. betreffende Personen auf beobachtetes Fehlverhalten angesprochen.
Rotes Blinklicht oder Dauerlicht an Bahnübergängen bedeuten auf jeden Fall HALT!, ein Andreaskreuz räumt dem Schienenverkehr "Vorrang" ein, so Axel Prigge, Präventionsbeauftragter vom Polizeikommissariat Osterholz.
Detlef Moors, Präventionsbeauftragter bei der Bundespolizeiinspektion Bremen, betont, dass überwiegend ortskundigen Verkehrsteilnehmer durch diese Präventiomnsaktion an die Gefahr durch die entstehende Routine beim Überqueren der ihnen bekannten Bahnübergänge erinnert werden sollen. Auch das Überklettern der Schrankenbäume am Bahnübergang kommt dabei (auch leider immer wieder) ebenso vor, wie das Umfahren oder das Umgehen von geschlossenen Halbschranken. Auch im Bahnbereich werden die Gleise oftmals verbotswidrig überschritten, scheinbar nach dem Motto "Gestern kam um diese Zeit kam doch auch keine Eisenbahn!". Das ist aber ein Trugschluss, denn kommt dann doch mal ein Zug (unplanmäßig), ist ein Unfall nahezu unausweichlich. |