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Wenn der Gang zum Standesamt unzumutbar ist - Trauung ab sofort auch ohne Staat möglich
16.01.2009 08:52:53
REGION HANNOVER - Ab sofort muss man nicht staatlich heiraten, denn ab 1. Januar gilt das neue „Personenstandsrecht“. Mit dem neuen Personenstandsrecht ist es dem Staat egal, ob und wann sich ein Paar kirchlich trauen lässt. Denn mit der Rechts-Novellierung entfällt das Verbot der kirchlichen Trauung ohne vorherige „zivile Eheschließung“. So kann zum Beispiel ein katholischer Geistlicher einer kirchlichen Eheschließung assistieren, auch wenn keine Zivileheschließung vorangegangen ist. Eine solche kirchliche Trauung entfaltet jedoch keine Rechtsfolgen im staatlichen Rechtsbereich. Das heißt, dass die Brautleute nach diesem Recht als unverheiratet gelten, wenn sie sich lediglich kirchlich trauen lassen. Sie hätten gegenseitig auch keine gesetzlichen Unterhaltsansprüche nach staatlichem Eherecht und genössen auch kein gesetzliches Ehegattenerbrecht. Ferner dürften sie keinen gemeinsamen Familiennamen führen, könnten keine aus der Ehe abgeleiteten Rentenansprüche geltend machen und würden im Steuerrecht wie Unverheiratete behandelt. Weitere Konsequenzen seien, dass sie vor Gericht keine Zeugnisverweigerungsrechte hätten, wie sie standesamtlich Verheirateten zustünden und auch kein Recht auf Auskunft durch einen Arzt und kein Besuchsrecht im Falle ernsthafter Krankheit hätten. Daher ist der Katholischen Kirche daran gelegen, dass auch eine zivilrechtliche Ehe geschlossen wird, damit den Gläubigen deren Rechtswirkungen gewährleistet werden und sie auf diese Weise besser im Stande sind, die Pflichten gewissenhaft zu erfüllen, die mit der kirchlichen Trauung verbunden sind. Eine kirchliche Trauung ohne vorhergehende Zivil-Eheschließung soll „nur im Ausnahmefall erfolgen, wenn eine standesamtliche Eheschließung für die Brautleute unzumutbar ist“, so die Haltung der Kirche. Mit dieser Regelung wird allerdings Neuland betreten, da der Begriff der „Unzumutbarkeit“ noch nicht vollkommen umschrieben ist. Die katholische Kirche wird daher nach der „Motivation“ der Brautleute fragen, warum sie eine standesamtliche Eheschließung nicht anstreben und ob dies mit dem katholischen Eheverständnis zu vereinbaren ist. Dies gilt sicherlich auch für finanzielle Gründe, wie sie schon in der Vergangenheit vor allem von älteren Menschen bisweilen angeführt wurden, in so genannten „Rentnerehen“. Partner, die bei einer staatlichen Eheschließung zum Beispiel auf eine Rente des Ehepartners nach einer staatlichen Hochzeit verzichten müssten, dies aber nicht wollen, sind beispielsweise nach Belgien gereist, da dort immer schon eine Eheschließung ohne staatliche Rechtsfolge in dieser Weise möglich war. Unzumutbarkeit könnte aber auch auf Asylbewerber zutreffen, die nicht im Besitz ihrer Personalpapiere sind und sie auch nicht beschaffen können, aber die unbedingt eine Ehe schließen möchten. Für die evangelische Landeskirche Hannover ändert sich nach Auskunft von Dr. Johannes Neukirch nichts: „Wir bleiben bei der Regelung: erst staatliche, dann kirchliche Trauung“. Allerdings steht dahinter auch ein unterschiedliches Eheverständnis der Kirchen. Während die Trauung in der katholischen Kirche ein Sakrament ist, wird sie in der evangelischen Kirche, um mit Luther zu sprechen, eher „als ein weltlich Ding gesehen“. Daher wird in der evangelischen Kirche auch von „Einsegnung“ der Eheleute gesprochen. Wer ab sofort unter Hinweis auf das Personenstandsgesetz eine kirchliche Trauung ohne vorausgehende Ziviltrauung in der katholischen Kirche wünscht, soll dazu von der katholischen Kirche eine eigene Unbedenklichkeitserklärung, das so genannte "Nihil obstat" (lateinisch "Es steht nichts im Wege"), erbitten. Eine entsprechende "Ordnung für kirchliche Trauungen bei fehlender Zivileheschließung", die für das Gebiet der Deutschen Bischofskonferenz vereinbart worden ist, liegt bereits vor. Die Brautleute, die eine solche Erlaubnis erhalten, sollten ausdrücklich bestätigen, dass sie eine kirchliche Trauung erbitten "im Bewusstsein, dass diese keine rechtlichen Wirkungen im staatlichen Bereich entfaltet". Insbesondere wird von den Brautleuten das Versprechen erwartet, "alle Pflichten zu übernehmen und gewissenhaft zu erfüllen, die sie mit der kirchlichen Trauung übernehmen". Dazu gehöre insbesondere auch die materielle Fürsorge der Ehepartner füreinander und für die aus der Ehe hervorgehenden Kinder. Die Brautleute sollten auch Gründe angeben, warum sie eine standesamtliche Eheschließung nicht wollten. Im Wunstorfer Standesamt gab es bisher noch keine Erkenntnisse darüber, ob Eheleute die rein kirchliche Trauung anstreben.

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veröffentlicht von Winfried Gburek


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