Nachrichten.com 01_Online Deal 468x60
Samstag, 14.12.2024 Münchenbernsdorf
AktuellPolitikWirtschaftSportFreizeitShoppingWetter
  • Deutschland >> Thüringen >> Landkreis Greiz >> Münchenbernsdorf >> Alle Nachrichten >> Politik Nachrichten.com weiterempfehlen 

Unglaublich: Bis zu 70% in Ihrer Stadt sparen! Social Media leicht gemacht: Web 2.0 erfolgreich nutzen


Anzeige
Stellenangebote

Politik Münchenbernsdorf Weitere Nachrichten zu Landkreis Greiz





Keine Vorauszahlung an Handwerker ohne Rechnung
05.11.2024 12:05:19
Das Finanzgericht Düsseldorf hatte über den Steuerabzug von Handwerkerleistungen bei einem Ehepaar zu entscheiden. Es ging um eine Vorauszahlung auf künftige Handwerkerleistungen im nachfolgenden Veranlagungszeitraum. In seinem Urteil (Az. 14 K 1966/23 E) wurden die Steuervorteile abgelehnt. Woran lag es? Die Lohnsteuerhilfe Bayern (Lohi) beleuchtet diese Entscheidung und gibt preis, was Steuerzahler beachten müssen, damit der Steuerbonus positiv ausfällt und sogar auf mehrere Veranlagungszeiträume verteilbar wird.

Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen

Wird ein Handwerksbetrieb beauftragt, können von den Lohnkosten bis 6.000 Euro 20 Prozent in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Diese Maximalsumme gilt pro Kalenderjahr. Übersteigen die Lohnkosten diesen Betrag, ist es möglich, durch eine Abschlagszahlung auf Rechnung gegen Jahresende den Steuervorteil zu mehren. So kann sowohl im Jahr der Vorauszahlung als auch im Folgejahr, wenn die Restzahlung getätigt wird, eine Steuerermäßigung eingeheimst werden. Damit dieses Vorgehen beim Finanzamt durchgewunken wird, ist eine den Vorgaben entsprechende Rechnung notwendig.

Was ist im verhandelten Fall schiefgelaufen?

Das Ehepaar hatte im Herbst 2022 einen Handwerksbetrieb mit dem Austausch ihrer alten Ölheizung sowie Sanitärarbeiten in ihrem Haus beauftragt. Ende November 2022 schlug der Kunde per E-Mail dem Heizungs- und Sanitärbetrieb vor, ihnen noch im laufenden Jahr zwei Drittel der kalkulierten Lohnkosten als Abschlag in Rechnung zu stellen. Nachdem dieser nicht auf die E-Mail reagierte, überwiesen die Kläger kurz vor Jahresende einfach unaufgefordert rund 5.200 Euro an das Unternehmen, um den Steuervorteil für das laufende Jahr zu nutzen. Die beauftragen Arbeiten wurden erst im Jahr 2023 durchgeführt und anschließend vom Handwerksbetrieb in Rechnung gestellt.

Das Finanzamt erkannte die in der Steuererklärung des Ehepaares angesetzte Vorauszahlung an den Handwerksbetrieb nicht an. Zum einen fehlte die Rechnung dazu und zum anderen seien die Handwerkerarbeiten zum Zeitpunkt der Zahlung noch nicht erbracht worden. Darauf reichten die Steuerpflichtigen eine Klage beim Finanzgericht ein. Sie argumentierten damit, dass es auf den Zeitpunkt der Zahlung beim Steuerabzug ankäme. Zudem hätte ein entsprechendes Angebot des Handwerksbetriebs als Grundlage für die Zahlung vorgelegen.

Richterspruch und Begründung

Die Richter am Finanzgericht folgten der Auffassung des Finanzamts und wiesen die Klage ab. Sie begründeten die Entscheidung damit, dass die Voraussetzungen für die Steuerermäßigung nach dem Einkommensteuergesetz im Streitfall nicht erfüllt waren. Ein Steuerabzug kann nur vorgenommen werden, wenn der Steuerpflichtige eine vorschriftsmäßige Rechnung über die erbrachten Handwerkerleistungen vorliegen hat. Die einseitig vorgenommene Vorauszahlung ohne Rechnung und Leistungserbringung im Fall entspräche den Vorgaben und dem Zweck des Gesetzes nicht. Eine E-Mail ersetzt außerdem keine Rechnung.

Lehren aus dem Urteil

Für die Kunden war diese Vorgehensweise entgegen den Regeln teuer. Sie verloren Steuerermäßigungen, weil Teile der Zahlung nicht mit dem Jahr der Rechnungslegung übereinstimmten. Andernfalls hätten sie wenigstens einen Großteil der Arbeitsleistung im Jahr 2023 absetzen können. Zwar sind Vorauszahlungen nicht unüblich, aber es hätte eine Rechnung dafür gebraucht. Sich auf eine E-Mail zu berufen und eigenmächtig die Zahlung vorzunehmen, war ein Schuss in den Ofen. "Vorauszahlungen der Lohnkosten sind trotz diesem Gerichtsurteil nicht ausdrücklich im Gesetz ausgeschlossen", betont Tobias Gerauer, Vorstand der Lohi. Es ist nur korrekt vorzugehen.

Splitting von Handwerkerrechnungen

Manchmal erfordern Aufträge z.B. Vorarbeiten oder eine Leistungserbringung in mehreren, zeitlich versetzten Schritten. Der Handwerksbetrieb kann dafür eine Teilzahlung in Rechnung stellen. "Entscheidend für den Steuerabzug ist dabei, dass zwischen Lohn- und Materialkosten unterschieden wird", so Gerauer. Daher sind diese Posten auf der Rechnung getrennt - zumindest anteilig - auszuweisen. Eine reine Abschlagszahlung für Materialkosten wirkt sich steuerlich nämlich nicht aus. Hier gehen Handwerksbetriebe nur auf Nummer sicher, indem sie keine hohen Auslagen für das vom Kunden benötigte Material tätigen möchten. Weiterhin gilt zu beachten, dass die Zahlung auf das Konto des Unternehmers überwiesen wird. Barzahlungen werden von Finanzämtern grundsätzlich nicht anerkannt und machen jeden Steuervorteil zunichte.

www.lohi.de/steuertipps (http://www.lohi.de/steuertipps.html)

Firmenkontakt
Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Tobias Gerauer
Riesstr. 17
80992 München
089 27813178
www.lohi.de


Pressekontakt
Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Nicole Janisch
Werner-von-Siemens-Str. 5
93128 Regenstauf
09402 5040147
www.lohi.de

mehr dazu...

veröffentlicht von Nicole Janisch


Anzeige


Nachricht weiterempfehlenEigene Nachricht schreiben Nachricht melden


Die Überwachung von Arbeitnehmern im Homeoffice
Die Corona-Pandemie verwischte die Grenzen von privatem und öffentlich...
 
NEXUS Automotive International bietet dynamische Routing-Lösung von Solera
München, 12. Dezember 2024 - Solera, ein weltweit führender Anbieter v...
 
2020 zurückholen? Die Steuerfrist läuft ab!
Oft im Leben ist es klüger nach vorne zu blicken als in die Vergangenh...
 
PARKcontrol24: Effektive Lösung gegen Falschparker auf Privatparkplätzen
Smarte Lösungen für individuelle Ansprüche


Zugeparkte Einfahrten,...
 
40 Prozent jährliches Wachstum im Amazon Web Services Marketplace: Fivetran profitiert von starker Nachfrage nach KI und Analytics
München, 3. Dezember 2024 - Fivetran (https://www.fivetran.com/de), w...
 
Neue Transparenz und Steuervorteile beim Spenden
In der Weihnachtszeit erreichen Solidarität und Mitgefühl ihren Höhepu...
 

Aktuelle Nachrichten

Die Überwachung von Arbeitnehmern im Homeoffice
Die Corona-Pandemie verwischte die Grenzen von pri...

NEXUS Automotive International bietet dynamische Routing-Lösung von Solera
München, 12. Dezember 2024 - Solera, ein weltweit ...

2020 zurückholen? Die Steuerfrist läuft ab!
Oft im Leben ist es klüger nach vorne zu blicken a...

PARKcontrol24: Effektive Lösung gegen Falschparker auf Privatparkplätzen
Smarte Lösungen für individuelle Ansprüche Zu...

40 Prozent jährliches Wachstum im Amazon Web Services Marketplace: Fivetran profitiert von starker N
München, 3. Dezember 2024 - Fivetran (https://www...

Neue Transparenz und Steuervorteile beim Spenden
In der Weihnachtszeit erreichen Solidarität und Mi...


Nachrichtenübersicht: Münchenbernsdorf

Politik


Freizeit


 
Stadtreporter
Benutzer:
Passwort:

Passwort vergessen?

Registrieren



 Aktuell
[1] STCWelt Erreicht Reko...
[2] Microsoft Office 2024...
[3] Volle Kraft voraus be...
[4] Die Bedeutung von Sch...
[5] Die Entwicklung von E...
[6] Warum deutsche Trader...
[7] Warum Pro Portfolio P...
[8] Camperland AG - Wohnw...
[9] Schrottankauf: Die Zu...
[10] Schrottankauf: Die Ro...

 Premium
[1] Projektmanagement Too...
[2] Mit Projektmanagement...
[3] Singlereisen sind ein...
[4] Singlereisen sind seh...
[5] Was Sie unbedingt übe...
[6] Singlereisen sind in ...
[7] Viele Singles wünsche...
[8] Bürogolf - ein Trend ...
[9] Ferienhäuser in Kroat...
[10] Was Sie schon immer ü...
mehr...

 Beliebt
[1] ☝ WhatsApp kon...
[2] Bild-Zeitung - die be...
[3] Oeffentlicher Anzeige...
[4] Offenburger Tageblatt...
[5] Westfälisches Volksbl...
[6] Braunschweiger Zeitun...
[7] Thüringer Allgemeine:...
[8] Saarbrücker Zeitung -...
[9] Acher- und Bühler Bot...
[10] Oberbergische Volksze...

 

Nachrichten finden | Eventkalender | Grundsätze | Impressum | Aktuelle Nachrichten

© 2024 by Nachrichten.com