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Mehr Geld für Weihnachten mit der steuerfreien Inflationsausgleichsprämie
28.11.2023 07:05:23
Gerade zum Jahresende hin freuen sich Beschäftigte über mehr Geld. Da werden die Versicherungsprämien für 2024 fällig und die Weihnachtsgeschenke für die Lieben stehen an. Aufgrund der inflationsbedingt gestiegenen Preise muss dieses Jahr besonders tief in die Tasche gegriffen werden. Da sind jegliche Sonderzahlungen durch den Arbeitgeber willkommen. Neben dem klassischen Weihnachtsgeld bietet die Inflationsausgleichsprämie laut Lohnsteuerhilfe Bayern große Chancen. Sie ist im Vergleich zum Weihnachtsgeld steuerfrei und kommt in voller Höhe auf dem Konto der Angestellten an. Bei Minijobbern wird sie zudem nicht auf das Jahresgehalt angerechnet.

Weihnachtsgeld versus Inflationsausgleichsprämie

Bei beiden handelt es sich um eine freiwillige Sonderzahlung, deren Höhe variieren kann. Nur gut die Hälfte der Angestellten erhält laut der Hans-Böckler-Stiftung hierzulande ein Weihnachtsgeld mit dem November- oder Dezembergehalt. Im Durchschnitt liegt es bei rund 2.809 Euro brutto. Es gibt für viele Unternehmen also noch Spielraum. Ähnlich verhält es sich mit der Inflationsausgleichsprämie. Zahlreiche Firmen haben bisher Teilbeträge gewährt und den maximalen Betrag von 3.000 Euro bis Ende 2024 pro Mitarbeitenden noch nicht ausgeschöpft. Haben die Beschäftigten z.B. bisher eine Prämie in Höhe von 1.500 Euro erhalten, könnten weitere 1.500 Euro als zusätzliches Weihnachtsbudget noch ausbezahlt werden.

Während vorbehaltlose Zahlungen des klassischen Weihnachtsgeldes nach drei aufeinanderfolgenden Jahren zur Verpflichtung werden, gehen Arbeitgeber mit der Inflationsausgleichsprämie keinerlei Risiko ein. Der Gesetzgeber schreibt nur vor, dass sie zusätzlich zum regulären Arbeitslohn gezahlt und in der Lohnabrechnung als solche gekennzeichnet werden muss. Zudem ist sie beliebt, weil Arbeitnehmende das Geld brutto wie netto erhalten, da sie komplett von Steuern und Sozialabgaben befreit ist. Auch die Arbeitgeber sparen ihren Anteil an den Sozialversicherungen ein und haben einen wesentlich geringeren finanziellen Aufwand. Eine Win-Win-Situation für beide Seiten.

Das Weihnachtsgeld hingegen ist voll lohnsteuerpflichtig, wie folgendes Beispiel der Lohnsteuerhilfe Bayern verdeutlicht: Beträgt das reguläre Monatsgehalt eines kinderlosen, gesetzlich versicherten Mitarbeitenden in Steuerklasse 1 brutto 3.000 Euro, werden davon jeden Monat 337 Euro an Lohnsteuer abgezogen. Zusätzlich werden 631 Euro an Sozialabgaben einbehalten. Der Arbeitgeber muss ebenfalls 614 Euro an Sozialabgaben leisten. Erhält der Beschäftigte nun ein Weihnachtsgeld in Höhe von 3.000 Euro zusätzlich, also 6.000 Euro brutto im November, ergibt sich folgende Steuerbelastung: Vom zusätzlichen Weihnachtsgeld werden weitere 722 Euro an Lohnsteuer und 631 Euro an Sozialabgaben fällig. Von den großzügigen 3.000 Euro Weihnachtsgeld kommen beim Arbeitnehmenden nur 1.646 Euro an. Dabei wurde nicht einmal die Kirchensteuer berücksichtigt. Die derzeitige Inflationsausgleichsprämie ist durch die Steuer- und Sozialabgabenfreiheit dem Weihnachtsgeld somit klar überlegen und sehr attraktiv.

Minijobber als große Gewinner

Geringfügig Beschäftigte können ebenfalls Weihnachtsgeld erhalten. In der Praxis werden sie allerdings oft übergangen. Außerdem ist der sozialversicherungsrechtliche Aspekt zu berücksichtigen. Denn das Weihnachtsgeld wird auf das Jahresentgelt angerechnet und kann im ungünstigsten Fall ungewollt einen Minijob in einen sozialversicherungspflichtigen Midijob umwandeln, der zu Steuernachzahlungen führen würde. Die Inflationsausgleichsprämie wird zwar zusätzlich zum Verdienst ausbezahlt, aber dem Jahresentgelt in Bezug auf die Verdienstgrenze bei geringfügig Beschäftigten nicht hinzugerechnet. Das bedeutet, dass sie aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht keinerlei Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis hat. Bei mehreren Minijobs können aus jedem Beschäftigungsverhältnis die vollen 3.000 Euro Prämie unabhängig voneinander eingesackt werden. Fröhliche Weihnachten.

www.lohi.de/steuertipps (http://www.lohi.de/steuertipps.html)

Firmenkontakt
Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Tobias Gerauer
Riesstr. 17
80992 München
089 27813178
www.lohi.de


Pressekontakt
Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
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veröffentlicht von Nicole Janisch


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