Anzeige
Stellenangebote
|
|
|
Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) und Arbeitslosigkeit |
23.10.2014 09:13:29 |
Bei den meisten Versicherern gibt es klar definierte „Überbrückungsmöglichkeiten“. Diese regeln z.B. eine Stundung oder Aussetzung der Beiträge bei gleichzeitigem Aussetzen des Versicherungsschutzes. Auslöser für die Aussetzung der Beiträge können z.B. sein: Arbeitslosigkeit, Elternzeit oder auch einfach „knappe Kasse“! So vielfältig die Gründe für einen finanziellen Engpass sein können, so vielfältig sind auch die formulierten Überbrückungsmöglichkeiten der Versicherer.
Versicherer mit kundenfreundlichen Bedingungen sehen z.B. bei Arbeitslosigkeit eine Stundungsmöglichkeit von bis zu 24 Monaten vor, bei Elternzeit zum Teil bis zu 36 Monate.
In dieser Zeit ruht der Versicherungsschutz. Durch die Wiederaufnahme/ Nachzahlung der ausgesetzten Beiträge wird der Versicherungsschutz aber wieder zu alten Bedingungen in Kraft gesetzt. Eine erneute Gesundheitsprüfung erfolgt in diesem Fall bzw. innerhalb der Richtlinien des Versicherers zu den Überbrückungsmöglichkeiten nicht.
Die ausgesetzten Beiträge können dann entweder nachgezahlt werden (teilweise zinslos; in einem Betrag oder über einige Monate gestreckt) oder es besteht auch zum Teil die Möglichkeit der Herabsetzung der Versicherungssummen bzw. generelle Erhöhung des Beitrages für die restliche Vertragslaufzeit. Des Weiteren sehen manche Versicherer eine Verrechnung mit bereits bestehenden Überschussguthaben o.ä. vor. Wie bereits erwähnt, gibt es hier die verschiedensten Ausprägungen und Modelle.
Bei sehr kundenfreundlichen Versicherern kann mitunter auch vereinbart werden, dass der volle Versicherungsschutz trotz ausgesetzter Beiträge bestehen bleibt (z.B. Volkswohl Bund für max. 6 Monate: detaillierte Voraussetzungen hierzu können bei uns erfragt werden).
Tina Salovic
Versicherungsmakler - WRV Vita GmbH
Ihr Partner für Berufsunfähigkeitsversicherung
Scheden (Göttingen) |
|
|
|
|
|
Passwort vergessen? Registrieren
Aktuell |
|
Premium |
|
Beliebt |
|
|