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Berufsunfähigkeitsversicherung - Was passiert bei einer Erkrankung vor dem Abschluss? |
22.10.2014 20:54:00 |
Hier muss nun genauestens unterschieden werden: trat die Erkrankung vor der Antragstellung auf oder trat die Erkrankung nach der Antragstellung, aber vor dem Beginndatum (technischer Beginn) des Vertrags auf?
1. die Krankheit besteht bereits vor dem Ausfüllen des Antrages > ganz klare Entscheidung: im Antrag muss alles angegeben werden, wonach der Versicherer fragt. Der Versicherer begrenzt seine Fragen jedoch in der Regel zeitlich und auch körperlich („Bestehen oder bestanden in den letzten 5 Jahren Krankheiten, Unfallfolgen oder körperliche Schäden… der Atmungsorgane,… des Herzen,… der Nieren,… etc?“). So ist es einfacher für den Kunden, nichts zu vergessen. Der eingereichte Antrag/ die Risikovoranfrage wird dann vom Versicherer geprüft und dem Antragsteller wird ein verbindliches Angebot unterbreitet, ob und wie Versicherungsschutz angeboten werden kann.
Daher unsere Empfehlung, sich möglichst früh zu versichern. Denn gesünder werden wir nicht…Sie können auch bereits Schüler (ab der 10. Klasse, bzw. Oberstufe) BU versichern. So sichert man sich neben dem geringen Eintrittsalter und einem entsprechend geringem Beitrag auch noch den guten Gesundheitszustand den Schüler in der Regel noch haben.
Aber auch wenn man bereits Vorerkrankungen hat, ist es nicht aussichtslos eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung zu bekommen. Teilweise kann man mit dem Versicherer über einen moderaten Risikozuschlag/ Beitragszuschlag verhandeln oder über einen Leistungsausschluss, d.h. dass die entsprechende Krankheit vom Versicherungsschutz ausgeschlossen wird. Dies muss auch in beiden Fällen nicht für die gesamte Vertragsdauer der Fall sein. Sofern die Krankheit ausgeheilt ist und eine gewisse Zeit Behandlungs- und Beschwerdefreiheit vorliegt, kann man u.U. mit dem Versicherer darüber sprechen, ob der Risikozuschlag oder der Leistungsausschluss aus dem Vertrag herausgenommen werden kann.
2. die Krankheit tritt das erste Mal zwischen Beantragung und Inkrafttreten des Versicherungsschutzes auf > Sofern der Versicherer den Antrag bereits in Verarbeitung/ Prüfung hat und der Antrag „glatt“, d.h. ohne Erschwernisse angenommen werden kann, fragt der Versicherer nicht mehr nach, ob sich in der Zwischenzeit etwas neues „ergeben“ hat. Er fertigt die Police aus und sendet sie dem Versicherungsnehmer zu. Das Risiko der nachträglichen Verschlechterung des Gesundheitszustandes trägt in diesem Fall der Versicherer.
Sofern der Antrag jedoch nicht „glatt“ verarbeitet wird und der Versicherer noch weitere Unterlagen, Berichte o.ä. benötigt, wird er auch in der Regel beim Versicherten nachfragen, ob sich seit Antragstellung am Gesundheitszustand etwas verschlechtert hat. Dann müssen solche „Neuerkrankungen“ natürlich angegeben werden.
Tina Salovic
Versicherungsmakler - WRV Vita GmbH
Ihr Partner für Berufsunfähigkeitsversicherung
Scheden (Göttingen)
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