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Berufsunfähigkeitsversicherung- Pleite des Versicherers oder Gesetztänderungen - Was würde passieren |
24.04.2014 17:38:54 |
Was passiert, wenn die Versicherung pleite ist?
Das ein Versicherer „pleite“ geht, ist nicht gerade wahrscheinlich, kann aber vorkommen, wie man am Beispiel der Mannheimer Lebensversicherung AG vor gut 10 Jahren sehen konnte.
Für diesen absoluten Extremfall hat man eine „Auffanggesellschaft“, einen staatlichen Rettungsfonds, gegründet („Protektor“).In diesen Fonds müssen alle Versicherungsgesellschaften Beiträge einzahlen. Der Protektor übernimmt im Falle der Zahlungsunfähigkeit einer Versicherungsgesellschaft alle Versicherungspolicen der jeweiligen Kunden und führt diese kommissarisch fort. Am Beispiel der Lebensversicherung bedeutet dies, dass hierbei jedoch nur eine Garantieverzinsung von 2,25 % an den Versicherungsnehmer gezahlt werden kann. Durch diese Sicherheitseinrichtung für alle Lebensversicherungsgesellschaften sollen den Versicherungsnehmern garantierte Leistungen geboten und bereits gewährte Beteiligungen an Gewinnen gesichert werden. Überschüsse können jedoch erst nach einer Konsolidierung des jeweiligen Vertragspools erwartet werden.
Für eine Berufsunfähigkeitsversicherung würde dies bedeuten, dass die garantierten Leistungen sicher sind. Etwaige Überschuss-Renten würden jedoch vorerst nicht gezahlt werden.
Was passiert wenn mein Vertragende Alter 67 ist und das Gesetzt ändert sich (Rente z.B. mit 70 oder mit 65)?
Nach derzeitiger Gesetzeslage können wir mit 67 in Rente gehen (ab 1964 Geborene). Daher sollte man im Idealfall auch seine BU- Versicherung auf dieses Renteneintrittsalter abstellen. Denn wenn man berufsunfähig wird und der Vertrag würde mit 62 Jahren z.B. enden, müsste man eine vorzeitige Rente beantragen, um weiterhin ein Einkommen zu erhalten. Die Rente würde in diesem Fall um 18 % gekürzt werden (0,3 % pro Monat; 60 Monate x 0,3 % = 18 %). Bei den ohnehin schon geringen Renten wäre dies ein herber Einschnitt.
Sollte sich das Renteneintrittsalter noch einmal verändern, wäre davon natürlich auch ein BU- Vertrag betroffen: Zieht der Gesetzgeber das Renteneintrittsalter wieder vor, z.B. auf das 65. Lebensjahr, so wäre das für die BU das kleinere Übel- in diesem Fall würde man dann seinen Vertrag einfach zum Renteneintrittsdatum kündigen, also z.B. mit 65 Jahren. Schwieriger wird es, wenn man den Vertrag verlängern will, denn dies ist in der Regel nicht möglich ohne erneute Gesundheitsprüfung und neues Eintrittsalter, das wiederum einen stark erhöhten Beitrag mit sich zieht. Daher ist es in jedem Fall ratsam, hier vorsichtig zu agieren und lieber ein höheres Endalter beim Abschluss der BU zu vereinbaren. Nicht das Kündigen ist das Problem, sondern ein mögliches Verlängern der Vertragslaufzeit! |
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