Feuerwehr kann Autos entfernen – bewegt sich aber auf einem schmalen Grat
Boost your City hat daraufhin bei Jürgen Karheiding, dem Stadtbrandinspektor von Ginsheim-Gustavsburg angefragt. Dieser teilte gegenüber unserer Redaktion mit: Sollte im Einsatzfall die Ausfahrt aus dem Feuerwehrhaus durch Falschparker behindert werden, kann durch die Feuerwehr versucht werden das Fahrzeug aus dem Ausfahrtsbereich zu entfernen.
Doch rechtlich gesehen könnte das für die Feuerwehr problematisch werden. Denn für dabei eventuell entstehende Schäden am Fahrzeug müsste die Feuerwehr haften. „Hier gilt auch für die Feuerwehr keine Sonderregelung. Das heißt, wir müssten dann die Polizei anfordern und gegebenenfalls das Fahrzeug durch eine Fachfirma abschleppen lassen.“, erklärt der Stadtbrandinspektor.
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