Die Arbeit der Feuerwehrkameradinnen und Kameraden ist ein besonderes Ehrenamt.Das haben die letzten Unwetterereignisse in unserer Region gezeigt. Deshalb ist es auch gerechtfertigt, die Rente für die Feuerwehr zu beantragen..
Kirchen, den 09.10.2018
Antrag der SPD Fraktion im Verbandsgemeinderat Kirchen/Sieg
Antrag der SPD Fraktion im Verbandsgemeinderat Kirchen/Sieg über eine Zuwendung an die im Einsatzdienst stehenden ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr in der Verbandsgemeinde Kirchen zu einer privaten Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht.
Einführung
Die Förderung des Ehrenamtes bei der Feuerwehr in der Verbandsgemeinde Kirchen ist für die langfristige Sicherstellung des Brandschutzes und der Hilfeleistung von elementarer Bedeutung.
Dies haben einmal mehr die letzten Unwetterereignisse in unserer Region gezeigt. Steigende Anforderungen und vermehrte Einsätze, verbunden mit einem hohen Risiko und viel Zeitaufwand bedürfen einer entsprechenden Wertschätzung dieses Ehrenamtes. Nachwuchssorgen, wie jüngst in Alsdorf bekannt wurde, gilt es, mit sofortiger Wirkung entgegenzusteuern.
Schöne Worte und ein Händedruck.....dabei darf es bei der Unterstützung unserer Feuerwehrkameradinnen und Feuerwehrkameraden nicht mehr bleiben!
Die Altersvorsorge sichert nicht nur die Feuerwehrleute sozial ab, vielmehr trägt sie auch dazu bei, die Einsatzbereitschaft der Feuerwehren zu erhalten.
Antrag
Um Anreize zur dauerhaften Mitgliedschaft in der freiwilligen Feuerwehr zu schaffen, wird auf initiative des Rates der Verbandsgemeinde Kirchen eine Feuerwehrrente als private Form der Zusatzversorgung eingeführt.
Die Rentenansprüche sollen durch Beitragszahlungen der Verbandsgemeinde Kirchen in einem Gruppenversicherungsvertrag zu einer privaten Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht begründet werden.
Wir beantragen die Zahlung eines jährlichen Sockelbetrages von 200,00 Euro für jedes anspruchsberechtigte aktive Mitglied der Feuerwehr in der Verbandsgemeinde Kirchen, sofern die versicherte Person eine Dienstbeteiligung von mindestens 70% jährlich erreicht.
Die entsprechenden Mittel sind im Haushaltsplan ab 2019 einzustellen.
Die Verwaltung wird beauftragt, falls erforderlich eine öffentliche Ausschreibung für einen Gruppenversicherungsvertrag zu tätigen. Ist eine öffentliche Ausschreibung nicht erforderlich, ist ein entsprechender Gruppenversicherungsvertrag dem Rat vorzulegen.
Die Verwaltung wird beauftrag, eine Richtlinie über die Zuwendung für die Angehörigen der freiwilligen Feuerwehr in der Verbandsgemeinde Kirchen zu erarbeiten und diese im Verbandsgemeinderat zu beschließen.
Weitere Erläuterungen erfolgen mündlich
Wir bitten, diesen Antrag in der nächsten Haupt- und Finanzausschusssitzung am 13.11.2018 und in der Verbandsgemeinderatssitzung am 11.12.2018 auf die Tagesordnung zu setzen.
Angelika Buske, Fraktionssprecherin der SPD Fraktion |