Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die neue Düsseldorfer Tabelle 2009 ins Internet gestellt. Danach wurde der Unterhaltsbedarf angepasst, insbesondere für Kinder ab 18 Jahren. Außerdem wirkt sich die Kindergelderhöhung auf die Unterhaltszahlungen aus.
Seit dem 1. Januar 2009 erhalten Eltern für die ersten beiden Kinder jeweils 164,00 Euro, für das 3. Kind 170 Euro und ab dem 4. Kind jeweils 195 Euro.