Mittlerweile lernen schon die Vorschulkinder im Kindergarten, heute neudeutsch `Kita´, dass es einerseits im öffentlichen Verkehrsraum Regeln gibt, die man juristisch korrekt Straßenverkehrsordnung nennt. An diese gilt es sich, ohne wenn und aber oder „Interpretationspielraum“ zu halten – fertig! Das wissen eigentlich schon selbst die Kleinsten!
Leider aber scheint so mancher Zeitgenosse mit zunehmendem Alter zu meinen, dass er über den Regeln, Gesetzen und Bestimmungen zu stehen scheint und sich daher nicht an die bereits in Kindertagen eingeübten Regeln, Gesetzen und Bestimmungen mehr halten zu müssen. So geschehen zuletzt in Gelsenkirchen, wo ein Radfahrer verbotenerweise durch die Fußgängerzone fuhr und dabei einen Fußgänger (!) leicht verletzte. Eine Frau war in besagter Gelsenkirchener Fußgängerzone unterwegs und rechnete sicher nicht mit einem Velofahrer. Dieser verletzte durch sein verbotswidriges Tun die Frau, die zur ambulanten Behandlung in ein Krankenhaus gebracht wurde. Die hinzugerufenen Polizisten fertigten dem Verkehrszeichen vermutlich Unkundigen eine Anzeige. Hoffentlich ist dem Verunglückten wirklich nichts allzu Schlimmes passiert!
Jedenfalls kann man sich wohl (hoffentlich) sicher sein, dass der Radfahrer nicht auch noch im Besitz zum Führen von Kraftfahrzeugen ist. Sollte das der Fall sein, müsste man ihm diese auf Lebenszeit abnehmen, ohne die Möglichkeit sie in einem anderen Land verbotswidrig erlangen zu können! Schließlich hat er nachdrücklich bewiesen, dass er charakterlich nicht zum Führen eines Kraftfahrzeugs geeignet ist!
Eine solche Situation spielt sich hoffentlich nicht irgendwann einmal in der Kreisstadt Siegburg vor den Toren der Bundes(haupt)stadt Siegburg ab! Obwohl der Bereich der dortigen Fußgängerzone zwischen Kaiserstraße, Markt und Holzgasse an den jeweiligen Zugängen eindeutig (!) durch das Verkehrszeichen 242 geregelt ist, schließen die Ordnungsbehörden und Verwaltung hierüber die Augen! Statt die StVO konsequent durchzusetzen und für jeden Verstoß kräftig ins Portemonnaie des Regelbrechers zu langen – mit, sagen wir mal jedes Mal 200 Euro (!), eigentlich wären eher 2.000 Euro angebrachter, bei Vorsatz das Doppelte (!) – glaubt man dort wohl, dass die Bürger „sich arrangieren“ und „Rücksicht aufeinander“ nehmen!
Doch weit gefehlt! Immerhin gilt in den umliegenden Städten das, was die StVO vorgibt, und dort werden diejenigen, die dagegen verstoßen und – leider viel zu selten – ertappt werden, zur Kasse gebeten. Allerdings sind die dabei erteilten „Knöllchen“ mit zehn bis 15 Euro wohl eher ein Witz denn eine erzieherische Maßnahme. Leider scheinen die Menschen in Deutschland nur dann einsichtig zu werden oder zumindest ihre Haltung und Meinung einer kritischen Begutachtung zu unterziehen, wenn es ihnen ans Geld geht! Jedenfalls aber sollte der Verursacher „kräftig bluten“, warum nicht wie in den USA mit zwei bis zehn Millionen Euro Schmerzensgeld und Schadensersatz! Das mögen viele zwar überzogen halten, aber wenn´s anders nicht geht? Auch über eine fünfjährige Haftstrafe in Einzelhaft für den Täter (!) - bei Wasser und trocken Brot - wäre überlegenswert! Re-Sozialisierungsmaßnahmen wären in jedem Fall ebenso unangebracht wie die wiederum leider allzu häufig angewendete „Kuscheljustiz“. |