In Gelsenkirchen war in der Dunkelheit am 23.1. eine Personengruppe unterwegs, als einer aus dieser, ihn aufgrund der folgenden Aktion „Schwachkopf“ zu bezeichnen, ist sicherlich noch maßlos untertrieben, auf die wahrlich nicht „glorreiche“ Idee kam, einen von ihm mitgeführten Laserpointer zweckzuentfremden, indem er damit auf Autofahrer zielte. Er blendete damit 28-jährige Autofahrerin, die daraufhin die Polizei informierte. Die Ordnungskräfte trafen im Rahmen der Fahndung auf zwei 19-Jährige und einen 18-Jährigen, auf die die Beschreibung zutraf. Auch die Tatwaffe, der Laserpointer, wurde gefunden. mit. Konsequenz: „Kostenloser“ Transport zur Wache, polizeiliche Maßnahmen, Einleitung eines Strafverfahrens „gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr“. Danach konnten die drei „Dummköpfe“ ihre Heimwege antreten.
Aus gegebenem Anlass weist die Polizei ausdrücklich darauf hin, dass Laserpointer kein Spielzeug sind! Wer Anderen mit einem Laserpointer in die Augen leuchtet, riskiert ernsthafte Verletzungen und bleibende Schäden bei seinem Gegenüber. Das ist kein Spaß, sondern eine Straftat. Das ist ein Verbrechen und wird mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bestraft.
Ob das die drei „Dummköpfe“ bedachten? Wohl kaum! Was wäre wohl, wenn sie es gewesen wären, die geblendet worden wären? Wie hätten sie reagiert? |