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Wes Geistes Kind … sechs, setzen – und mindestens drei Schuljahre zurück wegen geistiger Unreife!
24.01.2019 22:28:55
Eigentlich hat Gott von Natur aus jedem Menschen etwas mitgegeben, das man allgemein als Gehirn bezeichnet. Wenn man das richtig einsetzt, kann es sehr von Nutzen sein, doch was vier Schüler eines Berufskollegs in Gelsenkirchen-Buer getan haben, verdeutlicht leider allzu gut, dass es Menschen gibt, die nicht wissen, was man damit machen könnte, nämlich denken! Jene vier Schüler, alles jungn Männer im Alter von 17 und 18 Jahren stehen nämlich im Verdacht am 22. Januar eine Toilette der Schule buchstäblich in die Luft gesprengt zu haben. Kindlicher Übermut? Wohl kaum! Unreife? Schwer zu vermuten! Nach ersten Erkenntnissen sollen sie dafür einen illegalen Sprengkörper benutzt haben. Zum Glück gibt es wohl Zeugen, die die vier um kurz vor 11 Uhr beim Verlassen der Toilette beobachteten und nach einer heftigen Detonation die Lehrkräfte. alarmierten. Diese hielten die Tatverdächtigen bis zum Eintreffen der Polizei fest. Gegen alle vier wird wegen Sachbeschädigung und `Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz´ ermittelt. Glück im Unglück, dass niemand durch die Explosion verletzt wurde, da der Toilettenraum ansonsten menschenleer war.
Teile der weggesprengten Kloschüssel flogen meterweit und beschädigten unter anderem auch eine Deckenlampe. Die Polizei warnt ausdrücklich vor solch Verhalten: illegale Sprengkörper ohne die notwendigen CE-Prüfzeichen sind potentiell lebensgefährlich. Gegenstände, die durch Böller zur Explosion gebracht werden, können zu lebensgefährlichen Geschossen werden. Mitunter zünden diese Böller schon ohne den Kontakt mit Feuer. Wer nicht zertifizierte Knaller herstellt oder zündet, dem drohen bis zu 50.000 Euro Bußgeld oder eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren. Privatpersonen dürfen Feuerwerk aller Art grundsätzlich nur zum Jahreswechsel erwerben und zünden.
Bleibt zu hoffen, dass Justizia im Fall der vier „Deppen“ hart durchgreift. Zudem sollte man sie noch zu etlichen Sozialstunden verdonnern, am besten in einer Einrichtung mit schwer Erziehbaren … Dass sie darüber hinaus für den entstandenen Schaden aufkommen und die Bildungseinrichtung unverzüglich verlassen müssen, verstünde sich – eigentlich – von selbst.

veröffentlicht von Sigurt G. Zacher


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