Dass manche, die eigentlich im Rahmen der Sozialisation zumindest bis zum 18. Lebensjahr von Elternhaus und Schule, sowie im Rahmen der Erlangung des Führerscheins Gesetze, Richtlinien und Verkehrsregeln gelernt und verinnerlicht haben sollten, all das verdrängt oder vergessen zu haben scheinen, stellte leider wieder einmal ein alkoholisierter Gelsenkirchener als Fehleinschätzung dar, als er in der Resser Mark mit seinen Hunden spazieren ging. Er beleidigte nicht nur einen anderen, sondern versuchte auch diesen an dessen Oberbekleidung zu packen und mit einer Bierflasche zu schlagen. Der Jüngere wehrte die Angriffe erfolgreich ab und rief die Polizei. In deren Anwesenheit der Aggressive fremdenfeindliche Äußerungen von sich, die dazu führten, dass ihn die Beamten in Gewahrsam nahmen und der Wache zuführten. Auf der Fahrt dorthin beleidigte er die Polizeibeamten. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 3,34 Promille, eine Blutprobe angeordnet und ein Strafverfahren eingeleitet. |