Am letzten Sonntag ignorierte leider wieder einmal ein Hundehalter vorsätzlich die Anleinpflicht für seinen Vierbeiner. In den Wäldern ist man solch ignorantes Verhalten ja leider verstärkt gewohnt, aber im städtischen Bereich? Dass die Anleinpflicht für Hunde zum Schutz der Allgemeinheit auch dort gilt, scheinen die Eigentümer der kläffenden und oftmals auch grundlos beißenden Kreaturen entweder nicht zu wissen, oder aber vorsätzlich zu missachten!
Leidtragende sind dann leider die anderen, wie am letzten Sonntag eben jene Seniorin, die gegen 19 Uhr ihren Hausmüllentsorgen wollte, dabei aber von einem nicht angeleinten und nicht erzogenen Hund angesprungen wurde. Ein Rettungswagen brachte die Dame in ein Krankenhaus, wo sie stationär verblieb.
So weit, so schlimm. Was aber noch gravierender ist, ist die Tatsache, dass die gerufenen Polizisten feststellen musste, dass der Eigentümer des kläffenden Etwas ohne sich um die Frau oder die Körperverletzung zu kümmern und zum Zwecke einer Anzeige sowie Regulierung der entstandenen Kosten seine Daten zu hinterlassen, vom Tatort auf der Margaretenstraße in Bulmke-Hüllen mit diesem entfernte! Der Köter soll ein geflecktes Fell haben. Sachdienliche Hinweise zu Köter und dessen Fressnapfbefüller nimmt die Polizei unter 0209/365-7512 oder 0209/365-8240 (Kriminalwache) entgegen. |