Anzeige
Stellenangebote
|
|
|
Verschwednung von Steuergelder bei Hubschrauberübung |
09.09.2010 18:39:40 |
Am Montag den 6.9.10 fand im Bereich der Hochalm (Osterfelder) von der Bergwacht Garmisch und Grainau eine Hubschrauberübung statt.
Beobachte konnte werden, dass der Hubschrauber des SAR's neben der Hochalm gelandet war und für die Übung vorbereitet wurde. Anwesend waren 8 Bergwachtmitglieder, welche für die Hubschrauberübung bereits mit ihrer PSA ausgerüstet waren.
Zum gleichen Zeitpunkt wurden von der Rettungsleitstelle zwei Personen gemeldet, welche im Abstieg von der Alspspitze über den Ostgrat in Bergnot gerieten (V.a. auf Knöchelfraktur und erschöpft).
Obwohl bereits auf der Hochalm ein Rettungshubschrauber für die Übung bereitstand, wurde ein zweiter SAR Hubschrauber zur Unfallstelle beordert, welche auch die betroffenen Bergsteiger mittels Windenbergung aufnahm.
Auch der Hubschrauber für die Übung war mit einer Winde ausgestattet und hätte ohne Probleme für diese Rettungsaktion eingesetzt werden können.
Meine Frage ist nun: müssen hierfür Steuergelder verschwendet werden?
Warum ist die interne Kommunikation hier so schwerfällig?
Der Rettungsleitstelle war bekannt, dass
a. hier eine Hubschrauberübung stattfand und
b. dass in unmittelbarer Nähe eine Hubschrauberbergung notwendig wurde. |
|
|
|
|
|
Passwort vergessen? Registrieren
Aktuell |
|
Premium |
|
Beliebt |
|
|