Anzeige
Stellenangebote
|
|
|
Arbeitsrecht Betriebsrisiko bei Lockdown - was muss Arbeitgeber zahlen? |
08.11.2021 21:16:27 |
Betriebsrisiko bei Lockdown
Muss der Arbeitgeber seinen Betrieb aufgrund eines staatlich verfügten allgemeinen „Lockdowns“ zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vorübergehend schließen, trägt er nicht das Risiko des Arbeitsausfalls und ist nicht verpflichtet, den Beschäftigten Vergütung unter dem Gesichtspunkt des Annahmeverzugs zu zahlen.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 1 3. Oktober 2021 – 5 AZR 211/21 – |
|
|
|
|
|
Passwort vergessen? Registrieren
Aktuell |
|
Premium |
|
Beliebt |
|
|