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Arbeitsrecht - Anpassung bei Minijobbern wegen Mindestlohn |
20.07.2021 15:14:17 |
Arbeitsrecht: Verträge mit Minijobbern anpassen - Mindeslohnanpassung
Wer einen Minijobber beschäftigt, sollte jetzt den Arbeitsvertrag überprüfen. Denn seit dem 1. Juli ist der gesetzliche Mindestlohn von 9,50 auf 9,60 Euro pro Stunde gestiegen. Da der Minijobber im Monat prinzipiell aber nicht mehr als 450 Euro verdienen darf, muss eventuell die Arbeitszeit verringert werden. Anderenfalls kann der sozialversicherungsfreie Minijob in Gefahr geraten und es können höhere Steuern und Sozialabgaben anfallen, die über Jahre hinweg nachgefordert werden können und ein Bußgeldverfahren oder Strafverfahren kann auch eingeleitet werden.
Unternehmer haftet auch nicht nur für die Zahlung des Mindestlohnes, sondern auch für Subunternehmer, welche den Stundenlohn nicht zahlen.
Arbeitgeber, die sich nicht an das Mindestlohngesetz halten, müssen mit folgenden Sanktionen und Nachforderungen rechnen:
1. Geldbuße bis zu 500.000 Euro;
2. Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge für „angemessene Zeit“;
3. Klagemöglichkeit der Arbeitnehmer, wenn ihnen nicht der volle Mindestlohn gezahlt wurde auch noch bis zu drei Jahren nach der fälligen Lohnzahlung;
4. Nachforderungsansprüche der Sozialversicherungsträger gegenüber den Arbeitgebern und zwar auch dann, wenn der Arbeitnehmer nicht klagen sollte;
5. Nachforderungen werden also sehr teuer für den Arbeitgeber, nach dem Sozialgesetzbuch muss der Arbeitgeber bei einer Nachforderung der Sozialversicherungsbeiträge außerdem den so genannten Gesamtsozialversicherungsbeitrag zahlen – also nicht nur den Arbeitgeberanteil, sondern auch den Arbeitnehmeranteil.
Der gesetzliche Mindestlohn wird bis Juli 2022 schrittweise angehoben
Anfang 2021 lag der gesetzliche Mindestlohn bei 9,50 Euro die Stunde. Zur zweiten Jahreshälfte wird der gesetzliche Mindestlohn in einem ersten Schritt nun leicht erhöht.
• Ab 1. Juli 2021 steigt er auf 9,60 Euro pro Stunde.
• Anfang 2022 wird es eine weitere Steigerung auf 9,82 Euro pro Stunde geben.
• Ab 1. Juli 2022 wird der Mindestlohn dann 10,45 Euro pro Stunde betragen.
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