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Arbeitsrecht - Urlaubsabgeltung berechnen leicht gemacht |
04.01.2020 16:31:11 |
Arbeitnehmer müssen normalerweise Urlaub "in Natur" nehmen und der Arbeitgeber (AG) muss ihn "in Natur" gewähren. Wenn Arbeitnehmer (ArN) statt Freizeit Geld bekommen soll, müssen die Urlaubstage in Geld umgerechnet werden. Der Wert eines Urlaubstages errechnet sich indem man das Monatsgehalt mal drei nimmt (=Quartalsgehalt) und die Arbeitstage pro Woche nach folgender Formel berücksichtigt:
bei einer Fünftagewoche = Quartalsgehalt : 65,
bei einer Viertagewoche = Quartalsgehalt : 52,
bei einer Dreitagewoche = Quartalsgehalt : 39
bei einer Zweitagewoche = Quartalsgehalt : 26. |
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