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Kapazitätsklage/Studienplatzklage als Möglichkeit zum Studium |
29.09.2019 10:24:10 |
Unter dem Begriff »Studienplatzklage« wird im Allgemeinen ein Verfahren ver standen, mit dem unter Einschaltung der Gerichte ein Studienplatz in einem zulassungsbeschränkten Studiengang erstritten wird.
Die »Studienplatzklage« ist ein Antrag im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes. Die Bezeichnung als »Klage« ist deswegen nicht ganz exakt.
Bevor das Gerichtsverfahren beginnt, ist bei der Uni/FH ein Antrag auf Zulassung außerhalb der festgesetzten Kapazität zu stellen.
Der Antrag richtet sich gegen die jeweilige Uni/FH und nicht gegen die Stiftung für Hochschulzulassung (früher ZVS). Dies liegt daran, dass die Stiftung für Hochschulzulassung nur für die Verteilung der an sie gemeldeten Studienplätze zuständig ist. Die Studienplatzklage zielt auf Studienplätze ab, die nicht an die Stiftung für Hochschulzulassung gemeldet worden sind.
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