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Jehovas Zeugen gedenken der Opfer des Nationalsozialismus in ihren Reihen |
05.02.2021 11:41:10 |
Seit 1996 ist der 27. Januar der Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus. Auch wenn die Juden am meisten in Auschwitz und anderen Konzentrationslagern zu leiden hatten, gab es auch andere Opfer. Zu diesen gehörten Jehovas Zeugen, damals noch als ernste Bibelforscher bekannt.
Der erste Häftlingstransport im Juni 1940 bestand aus etwa 700 polnischen Gefangenen. Das KZ wuchs schnell zu einem riesigen Komplex mit über 40 Haupt- und Nebenlagern. In den vier Gaskammern in Auschwitz-Birkenau starben bis zu 20 000 Menschen täglich einen grausamen Tod.
Das NS-Regime verfolgte Jehovas Zeugen schon ab 1933 und verbot sie in ganz Deutschland. Ihre christlichen Prinzipien und ihr Glaubensleben waren mit der NS-Ideologie unvereinbar. Zum Beispiel verweigerten sie den Hitlergruß als ungebührende Ehrbezeugung, die sie als Verrat an Gott ansahen. Sie lehnten auch den Wehrdienst und alle kriegswichtigen Arbeiten ab und galten deshalb als Staatsfeinde. Die Nationalsozialisten boten Zeugen Jehovas die sofortige Freilassung an: Sie brauchten nur ein Dokument zu unterschreiben, mit dem sie sich von ihrer religiösen Überzeugung lossagten und die Lehren von Jehovas Zeugen als falsch erklärten.
Auf der offiziellen Website des Staatlichen Museums Auschwitz-Birkenau heißt es: „Abgesehen von kurzen Erwähnungen geht die Literatur über die Geschichte des KZ Auschwitz nicht weiter auf Jehovas Zeugen ein (in den Lagerdokumenten als Bibelforscher bezeichnet). Sie wurden wegen ihrer religiösen Überzeugung inhaftiert. Diese Gefangenen verdienen besondere Beachtung dafür, wie sie ihre hohe Moral unter den Lagerbedingungen aufrechterhielten.“ Aus dem Archivmaterial geht hervor, dass Zeugen Jehovas unter den ersten Auschwitz-Häftlingen waren. Von den über 400 Glaubensangehörigen starben dort über 35 Prozent.
Insgesamt waren in Deutschland ca. 10.700 Zeugen Jehovas von Verfolgungsmaßnahmen betroffen, über 8.800 wurden inhaftiert, 2.800 davon in Konzentrationslagern, unter ihnen nahezu 1.000 Frauen. Ca. 950 deutsche Zeugen Jehovas wurden ermordet, darunter ca. 300 Kriegsdienstverweigerer.
Der Landtag in Baden-Württemberg gedachte der Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas in diesem Jahr am 27. Januar.
Der Historiker Dr. Hans Hesse berichtete in einem Vortrag: „In der Nachkriegszeit war insbesondere die Erinnerung an diese Kriegsdienstverweigerer und ihr Schicksal in der NS-Zeit noch so präsent, dass diese in die Diskussionen um das Grundgesetz mit einfloss.
Der spätere Artikel 4, Absatz 3 des Grundgesetzes – „Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden“ – wurde von der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands am 30. November 1948 in der 26. Sitzung des Grundsatzausschusses eingebracht.
Aber schon zuvor war in den Verhandlungen dieses Ausschusses das Thema behandelt worden. Hier erklärte der Abgeordnete der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands Wunderlich auf die Frage, ob ein es Recht auf Kriegsdienstverweigerung geben solle – ich zitiere: „Ich persönlich bin Anhänger der individuellen Kriegsdienstverweigerung, das will ich ganz offen sagen. Ich habe miterlebt, wie man die ernsten Bibelforscher im Dritten Reich behandelt hat, wie man die Leute reihenweise erschossen hat und mit welcher Tapferkeit die Leute für ihre Glaubensüberzeugung gestorben sind.“
Somit wurde schon frühzeitig die Idee eines im Grundgesetz zu verankerndem Recht auf Kriegsdienstverweigerung mit der NS-Verfolgung der Zeugen Jehovas als Kriegsdienstverweigerer verknüpft und begründet.
Schade ist nur, daß das Schicksal der Zeugen Jehovas auch in lokalen Medien offensichtlich keine große Rolle spielt, obwohl sie in vielen KZ’s zeitweise die größte Häftlingsgruppe stellten und oft auch zu den ersten Insassen überhaupt zählten.
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