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Russland verletzt weiterhin die Religionsfreiheit von Jehovas Zeugen
12.06.2025 12:08:27
Trotz richtungsweisender
Entscheidung des EGMR
von 2010 verletzt Russland
weiterhin die Religionsfreiheit
von Jehovas Zeugen

Vor 15 Jahren, am 10. Juni 2010, verkündete der Europäische
Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) eine richtungsweisende
Entscheidung bezüglich der freien Religionsausübung in Russland.
Wie der EGMR feststellte, hätten die staatlichen Stellen in Russland
„nicht in gutem Glauben gehandelt“ und seien „ihrer Pflicht zur
Neutralität und Unparteilichkeit nicht nachgekommen“, als sie 2004
die örtliche Rechtskörperschaft von Jehovas Zeugen in Moskau
auflösten. Damit, so urteilte der EGMR, hätten sie das Recht von
Jehovas Zeugen auf freie Religionsausübung grob und systematisch
verletzt. Daher wies der EGMR die Regierung an, die Rechtskörperschaft wieder zu registrieren und eine Entschädigung von mehreren Zehntausend Dollar zu zahlen.

In den darauffolgenden 15 Jahren hat die russische Regierung die
Entscheidung des EGMR nicht nur ignoriert, sondern die Verfolgung
von Jehovas Zeugen sogar noch intensiviert. Unsere friedlichen
religiösen Überzeugungen werden nach wie vor als „extremistisch“
eingestuft. Die unbegründete und gezielte Unterdrückung hat dazu
geführt, dass Männer und Frauen zu bis zu achtjährigen Freiheitsstrafen verurteilt wurden, nur weil sie in der Bibel gelesen oder mit anderen darüber gesprochen haben. Während der Haft wurden einige von ihnen schikaniert, unmenschlich behandelt und sogar gefoltert. Etliche Inhaftierte sind älter oder
sehr krank. Derzeit befinden sich auf der Krim und in Russland 173 Zeugen
Jehovas wegen ihres Glaubens im Gefängnis.

Obwohl Russland im März 2022 offiziell aus dem Europarat ausgetreten ist, blieb es bis zum 15. September 2022 unter der Gerichtsbarkeit des EGMR und frühere EGMR-Urteile sind noch immer bindend. Dazu gehört auch das Urteil des Gerichtshofs vom Juni 2022, das das russische Verbot von Jehovas Zeugen im Jahr 2017 als rechtswidrig einstuft. Deshalb sollte Russland unser Recht auf freie Religionsausübung anerkennen, unsere Rechtskörperschaft wieder registrieren und das Verbot von Jehovas Zeugen aufheben.

Wir beten weiter für unsere Brüder und Schwestern auf der Krim
und in Russland und warten auf die Zeit, in der Jehova auf der
ganzen Erde für wahre Gerechtigkeit sorgt (Jesaja 51:4).

Veröffentlicht auf www.jw.org

veröffentlicht von Schalies Hans-Joachim


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